Osterfeuer

 

Herr Stiens stellt fest, dass andere Kommunen die Anzahl der Osterfeuer durch Satzung festgelegt bzw. begrenzt hätten. Er fragt, ob dies in Nordkirchen möglich wäre bzw., ob es hier bereits Überlegungen seitens der Verwaltung gebe.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Anzahl der Osterfeuer in der Kommune sehr überschaubar sei. Da hier mit keinem unverhältnismäßig großen Zuwachs zu rechnen sei, werde man dies auch nicht festlegen müssen.

 

Herr Klaas weist darauf hin, dass es sich dabei um Osterfeuer zur Brauchtumspflege handeln müsse.