Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Grund für die Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ ist die Sanierung des Rathauses, Bohlenstraße 2. Durch den Ausbau des Dachgeschosses und der damit verbundenen Errichtung von zahlreichen Dachgauben wird es notwendig, die im Bebauungsplan festgesetzte Zweigeschossigkeit auf eine mögliche Dreigeschossigkeit zu erhöhen. Die Anhebung der Firsthöhe könnte ebenfalls ein weiterer Änderungspunkt sein.


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)