Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt den Bau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Capelle im Rahmen eines geförderten Betondruckverfahrens.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass über den Bau eines neues Vereinsgebäudes für den SC Capelle in mehreren Sitzungen in den Ausschüssen gesprochen wurde.

 

Derzeit liegt der Gemeinde ein Bewilligungsbescheid i.H.v. 200.000 € für den Bau vor wegen des innovativen Bauverfahrens. Das Gebäude soll in einem innovativen 3D-Betrondruckverfahren in einem Zeitraum von wenigen Wochen auf dem Gelände zwischen vorhandenem Rasen- und Tennenplatz in Capelle entstehen. Das zur Verfügung stehende Bauzeitenfenster der Firma liegt zwischen Mai und Juli. Daher sollte nun heute und in der kommenden Ratssitzung der Baubeschluss gefasst werden.

 

Herr Klaas geht auf die einzelnen Änderungspunkte rund um das Gesamtquartier ein. Neben der Errichtung des neuen Vereinsgebäudes sollen mittelfristig ein neuer Kunstrasenplatz auf dem Tennenplatz errichtet werden. Darüber hinaus soll auf dem dann aufzugebenden Rasenplatz ein kleineres Wohngebiet geschaffen werden.

 

Auf die Frage von Herrn Lübbert, inwiefern Schadenersatzansprüche der Baufirma geltend gemacht werden könne, wenn der Rat der Gemeinde keinen Baubeschluss fasst, verweist Herr Bergmann auf den nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung, der die Auftragsvergabe enthält.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass der Verein es geschafft hat, insgesamt 250.000 € Eigenanteil und von Sponsoren zu sammeln. Das ist ein außergewöhnliche Leistung. Der Dank gilt allen Unterstützern und Beteiligten an diesem Projekt.

 

Herr T. Quante begrüßt den vorgeschlagenen Beschluss. Es müsse aber auch der gesamte Bereich rund um den Sportplatz in Capelle überplant werden. Darüber hat die Verwaltung bereits umfassend berichtet. Ganz ausdrücklich bedankt sich die CDU-Fraktion beim Verein, der hier viel in Eigenregie macht, durch Eigenleistung das Projekt voranbringt und nun diesen enormen Eigenanteil (auch durch Sponsoring) anbieten kann.

 

Herr Stierl für die SPD unterstützt das komplette Vorhaben und die Überplanung des gesamten Bereiches ausdrücklich. Das Einbringen des SC Capelle für dieses Projekt ist bemerkenswert.

 

Frau Spräner für die Grünen erklärt, dass die Errichtung von baulichen Anlagen im Betondruckverfahren aus ihrer Sicht nicht nachhaltig ist. Es werde zwar Energie später eingespart, jedoch werde bei der Herstellung von Beton sehr viel CO² ausgestoßen.

 

Herr Bergmann stellt klar, dass die Förderbedingungen das Betondruckverfahren voraussetzen. Es sollen am Capeller Beispiel Leitlinien für dieses Verfahren erarbeitet werden, die später für andere Projekte bundesweit angewendet werden könnten.

 

Auf die Frage zu einer möglichen Anfechtungsklage eines Beschwerdeführers aus der Umgebung der Sportanlage erklärt Herr Klaas, dass in Deutschland gegen fast jede hoheitliche Entscheidung Klage erhoben werden kann. Das ist Grundlage eines Rechtsstaates. Die Aufgabe der Gemeinde ist es, bei allen Vorhaben rechtssicher zu planen und diese auch so auszuführen. Sollte doch jemand gegen Planungen und Vorhaben der Gemeinde klagen wollen, steht ihm/ihr das im Rahmen der Möglichkeiten selbstverständlich zu. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Gemeinde Planungen – auch unter Androhung von Klageverfahren – weiterhin durchführen wird.

 

Herr Stierl bedankt sich für diese Klarstellung und pflichtet bei, dass es nicht sein könne, Planungen unter Androhung von möglichen Klageverfahren „einzustampfen“. Die Politik und die Verwaltung haben dort Planungen zu betreiben, wo es erforderlich ist und es städtebaulich sinnvoll ist.

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Gebäude. Er hat kein Verständnis dafür, dass sich hier gegen ein einzelnes Gebäude so ausgesprochen werde seitens der „Grünen“.

 

Herr Stein stellt klar, dass die „Grünen“ nicht gegen die neue Sportanlage seien, sondern sich nur gegen das Betondruckverfahren aussprechen werden.

 

Herr Lübbert erklärt für die UWG, dass er sich den Ausführungen von Herr Stein anschließen kann. Es sei klarzustellen, dass man den Verein und Vorhaben in der Form unterstütze, aber das Verfahren nicht mittragen könne.


Abstimmungsergebnis: 15:05:00 (J:N:E)