Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die aus der beigefügten Liste ersichtlichen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.257.800,00 € gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO aus dem Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Die durch die Übertragungen resultierenden Änderungen in den Finanzplänen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Herr Tönning verweist auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Wortmeldungen gibt es keine.


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)