Herr Bergmann bittet darum, die Tagesordnung um den Punkt: Anmeldesituation an der Johann-Conrad-Schlaun Schule zu ergänzen.

 

Dagegen gibt es keine Einwände.

 

Frau Wulfekammer gibt einen Überblick über die Anmeldezahlen an der JCS. Mit 181 Anmeldungen hätte ein Anstieg gegenüber dem vergangenen Jahr verzeichnet werden können. Die Anmeldungen aus Ascheberg seien wieder gestiegen, aus der Stadt Werne kämen konstante Zahlen, lediglich aus Lüdinghausen sei die Anmeldung rückläufig.

 

Auch der Übergang von Kindern aus Nordkirchen selbst könne verbessert werden. Eine eindeutige Erklärung für das unbefriedigende Anmeldeverhalten von Nordkirchener Kindern habe sie nicht.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder beziehen sich in erster Linie darauf, ob auch Kinder aus der Gemeinde abgelehnt worden seien, ob dies auf einen Ortsteil besonders zuträfe und ob die Entfernung zur Schule ein Aufnahmekriterium sei.

 

Frau Wulfekammer antwortet, dass die Entfernung kein Kriterium sein dürfe und verweist auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vor einigen Jahren. Es seien acht Kinder aus der Gemeinde Nordkirchen abgelehnt worden (Aufteilung nach Ortsteilen siehe Anlage 1).

 

Herr Bergmann ergänzt, dass sich einige von der Ablehnung betroffene Eltern an die Verwaltung gewandt hätten. Man habe großes Verständnis für die Enttäuschung und rate den Eltern auch zu einem Widerspruch.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Lunemann nach der Zahl von angemeldeten Kindern mit Behinderung erklärt Frau Wulfekammer, dass keine „AOSF-Kinder“ angemeldet worden seien. Es wären aber zahlreiche Härtefallanträge überwiegend aus sozialen Gründen gestellt worden. Diese hätten auch nicht alle berücksichtigt werden können.

 

Herr Tepper erkundigt sich nach den Anmeldezahlen für die Oberstufe.

 

Hierzu erklärt Frau Wulfekammer, dass die Oberstufe in jedem Fall voll würde. Das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen und laufe noch bis Ostern.

 

Herr Janke erfragt den Sachstand zur Inklusion an der JCS.

 

Frau Wulfekammer teilt mit, dass an der Gesamtschule durchaus Schülerinnen und Schüler mit Handicaps zielgleich unterrichtet würden. Im Bereich der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwächen oder geistiger Behinderung sei das Verfahren aber noch völlig offen. Sie weist auch auf den am Montag durchgeführten Workshop zum REGIONALE-2016-Projekt.