Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Widmung der privaten Parkplätze im Mühlenpark zur öffentlichen Verkehrsfläche – Zweckbestimmung Parkplatz – nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW.

 

 


Herr Klaas informiert über die Beratungen im Ausschuss für Bauen und Planung. Da die Parkplatzkontrolle durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung durchgeführt werden soll, muss eine Widmung zur öffentlichen Verkehrsfläche durchgeführt werden.

 

Über die Fuß- und Radwegeverbindungen sowie über Fahrradabstellanlagen wird die Gemeinde mit dem Eigentümer sprechen.


Abstimmungsergebnis: 28:00:00 (J:N:E)