1.         Strategische Partnerschaft der Münsterland Netzgesellschaft & Co. KG mit der Gelsenwasser AG

Mit Beschluss vom 09.01.2013 hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf den Vergabenachprüfungsantrag der RWE Deutschland AG zurückgewiesen und damit die voran gegangene negative Entscheidung der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster aufgehoben.

Am 30.01.2013 wurde daraufhin mit den Vertretern der Gelsenwasser AG ein Konsortialvertrag geschlossen, der Grundsätze der künftigen Zusammenarbeit der Partner bei der Netzübernahme Strom und Gas und beim Netzbetrieb regelt.

Gesellschaftsrechtlich sind hier noch GmbH-Verträge zu schließen, deren Inhalt vorab dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt wird.


2.         Verkauf von Strom und Gas


Eine grundsätzliche Entscheidung zur Gründung einer Spartengesellschaft „Vertrieb von Strom und Gas“ ist im Rahmen der „Münsterland-Infrastruktur­gesellschaft“ bereits getroffen worden. Beschlussmäßig offen ist noch, ob sich die Gemeinde Nordkirchen an dieser Gemeinschaftssparte beteiligen möchte.

Zwischen den beteiligten Städten und Gemeinden und der Gelsenwasser AG ist für die nächsten Wochen ein grundsätzliches Gespräch über die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Gesellschaft vereinbart worden.


3.         Prüfung der Brücke über die Bahnstrecke nördlich des Bahnhofes Capelle

Die Gemeinde ist unterhaltungspflichtig und verkehrssicherungspflichtig für das Brückenbauwerk. In diesem Jahr muss eine sogenannte Brückenhauptprüfung durchgeführt werden, womit eine zeitweise Streckenstillegung und Sicherungsmaßnahmen durch die Bahn verbunden sind. Nach jetziger Absprache mit der Bahn soll diese Prüfung in der Nacht vom 25. auf den 26.4.2013 in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr erfolgen. Die Prüfung selbst wird das Ingenieurbüro Lindschulte, Osnabrück, durchführen. Eventuelle Schäden sind in der Folge ebenfalls von der Gemeinde beseitigen zu lassen.


4.         Neue Nutzungen für Teilflächen der Tennisanlage

Der Tennisclub Rot-Weiß Nordkirchen möchte zur Minderung der Unterhaltungskosten der Außentennisplätze 2 oder 3 dieser Plätze aufgeben. Mit dem Verein ist vereinbart, dass öffentlich zu einem Informationstermin für Freunde des Spiels und des Sportes am Samstag, 09. März 2013, 10.00 Uhr, eingeladen wird, um abzufragen, ob andere Nordkirchener Bürger, Clubs oder Vereine andere Nutzungen an dieser Stelle aufnehmen möchten. Denkbar wäre z.B. Wikingerschach (Kubb), Badminton o.a.