Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 01, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung von Verfahren zur

 

  • 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Südkirchen für die Teilfläche A – Betriebsgelände Firma Venneker, Zum Schembach 6, Nordkirchen
    und
    Teilfläche B – Ausweisung eines Gewerbegebietes auf einem Grundstück östlich der Cappenberger Straße (Landesstraße 810)/Wirtschaftsweg „Geisbeck“

  • Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für den Viehhandelsbetrieb Venneker an den Teilstandorten A - Zum Schembach 6 und B - Grundstück im Kreuzungsbereich Cappenberger Straße (L 810)/Wirtschaftsweg „Geisbeck“

 

Es gilt der der Sitzungseinladung beigefügte Übersichtsplan.

 


Herr Klaas berichtet, dass im Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt ausführlich über den Sachverhalt diskutiert wurde. Anhand einer Übersicht erläutert er das geplante Projekt des Viehhandelsbetriebes Venneker und geht auf die baulichen Umnutzungen ein, die an dem landwirtschaftlichen Betrieb im Verlauf der Jahre durchgeführt wurden. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen sei der jetzige gewerbliche Standort im Moment nicht mehr erweiterungsfähig.

 

Fragen zu vorgesehenen Flächen, Flächennutzungsplanänderungen in Verbindung mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan seien mit der Bezirksregierung im Vorfeld besprochen worden. Eine mündliche Zusage zu dem schriftlich nachgereichten Antrag auf die regionalplanerische Zustimmung sei in Aussicht gestellt worden. Bei der vorgesehenen zweiten Betriebsstelle handele es sich um die gewerblichen Tätigkeiten, die nicht unmittelbar mit dem Tierhandel in räumlicher Nähe dazu anfallen. Der Standort „Cappenberger Straße“ biete sich dafür an, da aus Sicht des Betriebsinhabers eine räumliche Nähe erforderlich sei und hier regionalplanerisch noch ein Zusammenhang mit dem bebauten Ortsteil bestehe.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass das Unternehmen zukunftsorientiert denken und arbeiten müsse und mit dieser Lösung die Gemeinde Nordkirchen eine Zielperspektive für die nächsten 15 bis 20 Jahre schaffen könnte, damit das Unternehmen am Ort gesicherten Bestand habe.

 

Herr Tegeler begründet, warum er diesem Verfahren nicht zustimmen könne. Grundsätzlich sei er nicht gegen eine Betriebserweiterung. Allerdings sollte dies sinnvollerweise insgesamt am bisherigen Standort erfolgen. Bei der zweiten Betriebsstelle würde es sich nicht nur um reine Bürotätigkeiten handeln, sondern zusätzlich würden Flächen und Gebäude vorgehalten für Gülletransporter, für Reinigungshallen und Stellplätzen für die Lkws. Aus seiner Sicht gehörten diese Dinge nicht in das Gewerbegebiet Cappenberger Straße.

 

Herr Geiser bedankt sich bei der Verwaltung, dass sie im Vorfeld klärende Gespräche mit der Bezirksregierung und dem Kreis geführt haben. Die CDU-Fraktion trage den Beschlussvorschlag in vollem Umfange mit.

 

Nach kurzer Diskussion wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: 27:01:00 (J:N:E)