Herr Kalender wünscht den Ratsmitgliedern und der Verwaltung für 2013 alles Gute.

 

1.1          Friedhofsgebühren

Herr Kalender verweist auf seine Anfrage aus der Sitzung am 06.12.2012 zu dem Thema Friedhofsgebühren.

Die Antwort auf die Anfrage ist im Protokoll zur Ratssitzung vom 06.12.2012 bereits aufgeführt und lautet wie folgt:

Bei anonymen Bestattungen wird mit dem Zeitpunkt der Bestattung jegliches Recht an der Grabstätte aufgegeben. Hierfür ist die Gemeinde dann ausschließlich zuständig. Deshalb ist auch das Vorhalten einer zweiten Stelle für Angehörige nicht möglich. Die Trauerarbeit findet am Gedenkstein für das Grabfeld statt.

Bei halbanonymen Bestattungen (Gräber mit Gedenkplatten) kann dem Wusch von Angehörigen entsprochen werden, Ehepaare nebeneinander zu bestatten. Dieses ist bisher nur einmal als Wunsch von den Angehörigen an die Verwaltung herangetragen worden. Hier würde die Verwaltung weiteren Wünschen entsprechend zustimmen und die Plätze freihalten.