Sitzung: 21.02.2013 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Herr Kalender wünscht den Ratsmitgliedern und der Verwaltung für 2013 alles Gute.
1.1
Friedhofsgebühren
Herr Kalender verweist auf seine Anfrage aus der Sitzung am 06.12.2012 zu dem
Thema Friedhofsgebühren.
Die Antwort auf die Anfrage ist im Protokoll zur Ratssitzung vom 06.12.2012
bereits aufgeführt und lautet wie folgt:
Bei anonymen Bestattungen wird mit dem Zeitpunkt der Bestattung
jegliches Recht an der Grabstätte aufgegeben. Hierfür ist die Gemeinde dann
ausschließlich zuständig. Deshalb ist auch das Vorhalten einer zweiten Stelle
für Angehörige nicht möglich. Die Trauerarbeit findet am Gedenkstein für das
Grabfeld statt.
Bei halbanonymen Bestattungen (Gräber mit Gedenkplatten) kann dem Wusch
von Angehörigen entsprochen werden, Ehepaare nebeneinander zu bestatten. Dieses
ist bisher nur einmal als Wunsch von den Angehörigen an die Verwaltung
herangetragen worden. Hier würde die Verwaltung weiteren Wünschen entsprechend
zustimmen und die Plätze freihalten.