Herr Janke begrüßt Frau Johanna Dülker und gibt das Wort an Herrn Bergmann.

 

Herr Bergmann erläutert, dass in verschiedenen Zusammenhängen die Frage aufgetaucht sei, welche Aufgaben das Kreisjugendamt für die Gemeinde erledige und wie viel Geld aus der nicht unerheblichen Kreisumlage in Höhe von 2,1 Mio. € wieder in die Gemeinde Nordkirchen zurückfließe.

 

Frau Dülker greift diese Frage auf und erläutert, dass sich der Finanzbedarf nicht konkret beziffern lasse, sie wolle vielmehr die zahlreichen Aufgaben des Kreisjugendamtes anhand einer PowerPointPräsentation darstellen und erläutern. Die Präsentation liegt als Anlage an.

 

Während und nach dem Vortrag ergeben sich folgende Fragen und Ergänzungen:

 

 

Kindertageseinrichtungen/Kinderbetreuungsbedarf

 

Herr Bergmann weist auf die von der Gemeinde Nordkirchen durchgeführte Umfrage hin, die zurzeit ausgewertet werde. Es sei zum Zeitpunkt der Durchführung nicht bekannt gewesen, dass das Jugendamt des Kreises Coesfeld den Zuschlag zur Teilnahme an einer wissenschaftlich begleiteten Umfrage erhalten werde. Man werde die Familien über diese unterschiedlichen Befragungen informieren.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Janke bzgl. des Umgangs mit Klagen zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erläutert Frau Dülker, dass das Jugendamt der Beklagte wäre, mögliche Kosten jedoch in die Kreisumlage einfließen würden.

 

 

Erzieherische Hilfen

 

Die Fragen der Herren Reichmann, Tepper und Bachmann beziehen sich auf Ursachen für den Anstieg der Erzieherischen Hilfen und Inobhutnahmen.

 

Hierzu erläutert Frau Dülker, dass es nach ihrer Einschätzung nicht tatsächlich mehr Fälle von Kindeswohlgefährdung gebe als früher, sondern dass vielmehr früher die Dunkelziffer höher gewesen sei und man heute durch mehr Aufmerksamkeit, eine bessere Vernetzung und engere Zusammenarbeit einen Anstieg der Fallzahlen verzeichne.

 

Außerdem betont sie an dieser Stelle, dass man durch mehr Personal und damit mehr Prävention die Transferleistungen mindern wolle.

 

Herr Reichmann erkundigt sich, ob Schülerinnen und Schüler, die ursprünglich nicht im Kreis Coesfeld aufgewachsen seien, bewusst wohnortfern untergebracht würden.

 

Dazu erläutert Frau Dülker, dass meistens eine wohnortnahe Unterbringung angestrebt würde, dass aber manchmal aufgrund der Platzsituation oder besonderer familiärer Situationen eine wohnortferne Unterbringung nötig sei.

 

Auf die Frage von Herrn Tepper nach der Kontrolle von Pflegefamilien berichtet Frau Dülker, dass bei Pflegekindern in der Regel ein Amtsvormund bestellt werde und dieser mindestens einmal im Monat Kontakt zur Familie aufnehme.

 

 

Familienunterstützender Dienst FuD

 

Auf eine Frage von Herrn Tepper zum FUD erläutert Frau Dülker, dass der FuD als Eingliederungshilfe / Frühförderung aus der Sozialhilfe finanziert würde. Lediglich im Bereich der seelischen Beeinträchtigungen sei das Jugendamt gefragt.

 

 

Jugendgerichtshilfe

 

Herr Bachmann vermutet Probleme in der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, da diese ihren Sitz nur in Münster habe. Dazu erklärt Frau Dülker, dass dies kein Problem darstelle, dass die Jugendgerichtshilfe mehr mit den Gerichten in Dülmen und Lüdinghausen als mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeite.

 

 

Zuständigkeit

 

Auf die Frage von Herrn Tepper, ob die Zuständigkeit des Jugendamtes abhängig von der Staatsangehörigkeit sei, antwortet Frau Dülker, dass man sich um alle Kinder und Jugendlichen mit gültiger Aufenthaltsberechtigung unabhängig von der Staatsangehörigkeit kümmern würde.