Sitzung: 28.02.2013 Ausschuss für Familie, Schule und Sport
Herr Janke begrüßt
Frau Johanna Dülker und gibt das Wort an Herrn Bergmann.
Herr Bergmann erläutert,
dass in verschiedenen Zusammenhängen die Frage aufgetaucht sei, welche Aufgaben
das Kreisjugendamt für die Gemeinde erledige und wie viel Geld aus der nicht
unerheblichen Kreisumlage in Höhe von 2,1 Mio. € wieder in die Gemeinde
Nordkirchen zurückfließe.
Frau Dülker greift
diese Frage auf und erläutert, dass sich der Finanzbedarf nicht konkret
beziffern lasse, sie wolle vielmehr die zahlreichen Aufgaben des
Kreisjugendamtes anhand einer PowerPointPräsentation darstellen und erläutern.
Die Präsentation liegt als Anlage an.
Während und nach
dem Vortrag ergeben sich folgende Fragen und Ergänzungen:
Kindertageseinrichtungen/Kinderbetreuungsbedarf
Herr Bergmann weist
auf die von der Gemeinde Nordkirchen durchgeführte Umfrage hin, die zurzeit
ausgewertet werde. Es sei zum Zeitpunkt der Durchführung nicht bekannt gewesen,
dass das Jugendamt des Kreises Coesfeld den Zuschlag zur Teilnahme an einer
wissenschaftlich begleiteten Umfrage erhalten werde. Man werde die Familien
über diese unterschiedlichen Befragungen informieren.
Auf eine Nachfrage
von Herrn Janke bzgl. des Umgangs mit Klagen zum Rechtsanspruch auf einen
Kitaplatz erläutert Frau Dülker, dass das Jugendamt der Beklagte wäre, mögliche
Kosten jedoch in die Kreisumlage einfließen würden.
Erzieherische Hilfen
Die Fragen der
Herren Reichmann, Tepper und Bachmann beziehen sich auf Ursachen für den
Anstieg der Erzieherischen Hilfen und Inobhutnahmen.
Hierzu erläutert
Frau Dülker, dass es nach ihrer Einschätzung nicht tatsächlich mehr Fälle von Kindeswohlgefährdung
gebe als früher, sondern dass vielmehr früher die Dunkelziffer höher gewesen
sei und man heute durch mehr Aufmerksamkeit, eine bessere Vernetzung und engere
Zusammenarbeit einen Anstieg der Fallzahlen verzeichne.
Außerdem betont sie
an dieser Stelle, dass man durch mehr Personal und damit mehr Prävention die
Transferleistungen mindern wolle.
Herr Reichmann
erkundigt sich, ob Schülerinnen und Schüler, die ursprünglich nicht im Kreis
Coesfeld aufgewachsen seien, bewusst wohnortfern untergebracht würden.
Dazu erläutert Frau
Dülker, dass meistens eine wohnortnahe Unterbringung angestrebt würde, dass
aber manchmal aufgrund der Platzsituation oder besonderer familiärer
Situationen eine wohnortferne Unterbringung nötig sei.
Auf die Frage von
Herrn Tepper nach der Kontrolle von Pflegefamilien berichtet Frau Dülker, dass
bei Pflegekindern in der Regel ein Amtsvormund bestellt werde und dieser
mindestens einmal im Monat Kontakt zur Familie aufnehme.
Familienunterstützender Dienst FuD
Auf eine Frage von
Herrn Tepper zum FUD erläutert Frau Dülker, dass der FuD als
Eingliederungshilfe / Frühförderung aus der Sozialhilfe finanziert würde.
Lediglich im Bereich der seelischen Beeinträchtigungen sei das Jugendamt
gefragt.
Jugendgerichtshilfe
Herr Bachmann
vermutet Probleme in der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, da diese
ihren Sitz nur in Münster habe. Dazu erklärt Frau Dülker, dass dies kein
Problem darstelle, dass die Jugendgerichtshilfe mehr mit den Gerichten in
Dülmen und Lüdinghausen als mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeite.
Zuständigkeit
Auf die Frage von
Herrn Tepper, ob die Zuständigkeit des Jugendamtes abhängig von der
Staatsangehörigkeit sei, antwortet Frau Dülker, dass man sich um alle Kinder
und Jugendlichen mit gültiger Aufenthaltsberechtigung unabhängig von der
Staatsangehörigkeit kümmern würde.