Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstück des „Kirchplatzes“.

 

 

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass der Schulhof der Grundschule Südkirchen zum Teil nur gepachtet ist. Der Verpächter erwartet die Fläche nun teilweise zurück, um sie mit einem Wohnhaus bebauen zu können. Des Weiteren soll ein Teil des gemeindeeigenen Schulhofes mit einem neuen Gebäude für die OGS bebaut werden. Aus diesem Grund soll die östlich gelegene Teilstrecke des Kirchplatzes entlang des Schulhofes entwidmet werden und dem Gelände der Grundschule Südkirchen zugeteilt werden.

 

Herr T. Quante erklärt, dass die Umgebung der Grundschule wenig Möglichkeit bietet, den Schulhof bzw. die Fläche der Schule zu erweitern. Daher kann die CDU dem Verfahren so zustimmen.

 

Frau Spräner stellt klar, dass einerseits der Erhalt des Schulstandortes wichtig ist, andererseits aber auch kleine Pättken und Wege für die dörfliche Struktur wichtig sind. Der weitere parallel verlaufende Fuß- und Radweg an der Landesstraße sei nicht breit genug, um Fußgänger und Radfahrer nebeneinander gehen bzw. fahren zu lassen.

 

Herr Klaas erklärt, dass durch die Einbeziehung des alten Straßenstückes zu einer guten Trennung zwischen Schulhofgelände und des Fuß- und Radweges an der Landesstraße führen würde.

 

Herr Kuliga wünscht, dass der Fuß- und Radweg an der Landesstraße breiter ausgebaut wird.

 

Die Verwaltung wird das prüfen.


Abstimmungsergebnis: 19:00:01 (J:N:E)