Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Widmung der privaten Parkplätze im Mühlenpark zur öffentlichen Verkehrsfläche – Zweckbestimmung Parkplatz – nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Herr T. Quante fragt nach, ob eine Parkplatzkontrolle nur durch öffentliche Widmung möglich ist. Er erinnert daran, dass auch private Parkplatzkontrollen vom Eigentümer selbst durchgeführt werden können.

 

Herr Klaas erklärt, dass sich Eigentümer und Gemeinde darauf verständigt haben, die Parkplatzkontrolle durch die Mitarbeiter der Verwaltung durchführen zu lassen. Dazu ist die Widmung eine Voraussetzung. Gesamtheitlich betrachtet sollte es in der Gemeinde Nordkirchen Aufgabe der Verwaltung sein, diese Kontrollen durchzuführen.

 

Auf die Frage von Herrn T. Quante, ob die Gemeinde dann auch den Winterdienst zu übernehmen hat, erklärt Herr Klaas, dass dies bei jetzigem Eigentümer verbleibe.

 

Herr T. Quante stellt fest, dass durch die Errichtung des Gebäudes für den Drogeriemarkt und die nun anstehende Erweiterung des Bekleidungsgeschäftes viele Parkplätze wegfallen bzw. weggefallen sind.

 

Herr Klaas erklärt hierzu, dass der Antragssteller bei jedem Bauvorhaben auch einen Stellplatznachweis zu führen hat. Bisher ist er dieser Verpflichtung nachgekommen.

 

Herr T. Quante bemerkt, dass auch die Fußwegeverbindungen bspw. zwischen dem Schuhgeschäft Bomholt und dem ALDI-Markt nicht durchgezogen sind. Die Fußverbindungen im Mühlenpark seien sicherlich verbesserungswürdig.

 

Frau Spräner fragt nach, ob die Gemeinde Einfluss auf die Gestaltung im Mühlenpark bspw. zu den Fußverbindungen nehmen kann.

 

Herr Klaas erklärt, dass der Mühlenpark und seine internen Fuß- und Radwegeverbindungen einem privaten Eigentümer gehören. Es sei nur schwer vorstellbar, dass die Gemeinde für private Flächen Geld in Hand nehme und bspw. Fußverbindungen auf eigene Kosten ändere. Hierfür wäre der Eigentümer zunächst verantwortlich.

 

Herr Kuliga erklärt, dass die großen Themen wir Klimaschutz, Ortsentwicklung und Mobilitätswende anstehen. Die hier angesprochene Mühlenpark ist sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer nicht optimal. Wenn die Ausschussmitglieder dem BV zustimmen sollen, ist das aus seiner Sicht an Bedingungen geknüpft die Park- und Verkehrsflächen anders zu gestalten.

 

Herr Bergmann erklärt, dass zu allen angesprochenen Themen ein Planungsbüro beauftragt worden ist, dass sich professionell und objektiv diesem widmet. Die Gemeinde wird mit dem Eigentümer über eine Verbesserung der Fahrradabstellanlagen im Mühlenpark sprechen.

 

Aus Sicht von Herrn Bomholt werden durch die konsequenten Parkplatzkontrollen am Mühlenpark und auf der Schlossstraße dann auch Entlastungen für die Parkflächen vor den Einzelhändlern eintreten.


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)