Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt gem. § 116a GO NRW fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 vorliegen.

 

 

 


Herr Tönning erklärt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht vorliegen.


Abstimmungsergebnis: 24:00:00 (J:N:E)