Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur

 

·         28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Bereich Gorfeldstraße im Ortsteil Capelle

 

und

 

·         Änderung der Bebauungspläne „Sportanlage Capelle“ , „Bleckstraße“ und „Bleckkamp“

 

Der jeweilige Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanungen ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung der grundsätzlichen Überplanung des Sportplatzes Capelle und seiner Gebäude zugestimmt wurde. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind zunächst die formellen Einleitungsbeschlüsse für die Änderungen des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne erforderlich.

 

Herr Stierl für die SPD unterstützt die Planungsabsichten im Grundsatz.

 

Auf die Frage von Frau Spräner, ob mit den Beschlüssen auch die Entscheidung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes gefallen ist, erklärt Herr Bergmann, dass die Gemeinde nur in die Verfahren einsteigen möchte. Die konkreten Teilprojekte z.B. die Errichtung eines Kunstrasenplatzes sollen erst im weiteren Verlauf konkretisiert und später beschlossen werden.

 

Herr Klaas stellt ausführlich alle Teilprojekte vor. Die Überplanung soll in ein Gesamtkonzept fließen. Es sollen also Themen wie Artenschutz und Lärmschutz geprüft werden und im Anschluss in einem Gesamtplanung münden.

 

Herr Pieper erklärt, dass die CDU die umfangreichen Planungen in einem Gesamtkonzept sehe. Es sei alle Flächen des Plangebietes zu betrachten und zu überplanen. Es wird begrüßt, dass über die Sanierung und den Neubau der Feuerwehrgerätehauses in Capelle nachgedacht wird.

 

Herr Bergmann stellt klar, dass es bereits Gespräche mit der Feuerwehr-Leitung gegeben hat. Sie haben ihre Anregungen und Wünsche geäußert.


Abstimmungsergebnis: 19:00:00 (J:N:E)