Herr Stüeken erläutert den gestellten Antrag. Frau Kundt fasst zusammen, warum die Gemeinde zu der Ansicht kommt, dass Luftfiltergeräte nicht benötigt werden. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen habe ergeben, dass die Belüftung in den Klassenräumen durch Fenster oder Belüftungsanlagen erfolgen kann und daher nicht erfüllt seien. Der Schallpegel eines Luftfiltergeräte läge bei 64 dB und verursache zudem erhöhte Stromkosten.

 

Die Gemeindeverwaltung hat stattdessen nach Rücksprache mit den Schulleitungen CO2-Ampeln angeschafft, die anzeigen, wann ein Raum gelüftet werden muss. Es wurden bereits 22 solcher Geräte gekauft. Die CO2-Ampeln helfen den Lehrern und Schülern bei der Beurteilung der Luftqualität, zeigen an wann gelüftet werden muss und machen die beantragten Luftfiltergeräte nicht erforderlich. Herr Bergmann ergänzt, dass man sich in einem engen Austausch mit den Schulleitungen befinde und wenn Bedarf bestehe auch sofort reagiere.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verzichtet daraufhin auf eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag.