Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Ausschüsse nehmen die Erläuterungen zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Gemeinde beschließt das vorgelegte Abwasserbeseitigungskonzept und beauftragt den Bürgermeister, dieses bei den Wasserbehörden vorzulegen.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass nach dem Landeswassergesetz die Gemeinde aufgefordert ist, ein Abwasserbeseitigungskonzept aufzustellen. In der Gemeinde Nordkirchen kommt die Besonderheit hinzu, dass der Lippe-verband das Kanalnetz übernommen hat. Trotzdem sei es klare Aufgabe der Gemeinde, das ABK fortzuschreiben – mit Hilfe und in enger Zusammenarbeit mit dem Lippeverband.

 

Auf die Frage von Herrn Lübbert, was mit dem Begriff „Hausanschluss-leitungen“ und dem darin enthaltenden Kostenansatz gemeint ist, erklärt Herr Klaas, dass es sich hierbei um Kanalanschlüsse in vorhandenen und bereits bebauten Baugebieten handelt, wie z.B. dem aktuellen Bauvorhaben der Fam. Bünnigmann in der Bohlenstraße. Der Kanalanschluss war marode und musste durch einen neuen ersetzt werden.


Abstimmungsergebnis: 19:00:00 (J:N:E)