Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur

30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Nordkirchen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass die Verwaltung seit vielen Jahren versuche, mit dem Eigentümer dieses Grundstückes zwischen Aspastraße und Lüdinghauser Straße über eine städtebauliche Entwicklung zu sprechen. Die neuesten Entwicklungen zeigen, dass sich ein potentieller Investor mit dem aktuellen Eigentümer in guten Gesprächen befinde.

 

Der Investor hat eine erste Machbarkeitsstudie erarbeitet, um die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück festzustellen.

 

Herr Klaas ergänzt, dass die umliegenden Gewerbetreibenden möglichst ungestört ihren Geschäften und ihrem Betrieb weiter nachgehen sollen. Derzeit werden die Gebäude auf dem ASPA-Gelände vorwiegend als Lagerhalle genutzt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine reine Nutzung als Abstellfläche für ein derart zentral gelegenes Gewerbegrundstück deutlich zu wenig ist.

 

Herr Stierl für die SPD begrüßt das neue Projekt. Dieser Bereich zähle zu den „herausfordernsten Ecken“ im Ortsteil Nordkirchen. Die SPD favorisiere Variante 1.

 

Herr Pieper für die CDU kann sich dem nur anschließen. Es ist wichtig, dass die vorhandenen Gewerbebetriebe durch die neue Planung in keiner Weise beeinträchtigt werden.

 

Herr Lübbert fragt nach der im Entwicklungskonzept genannten Förderschule.

 

Herr Bergmann erklärt, dass der Grundgedanke geäußert wurde, hier in diesem Bereich eine Förderschule errichten zu können. Der aktuelle Bedarf an Förderschulen im Südkreis sei noch zu prüfen.


Abstimmungsergebnis: 19:00:00 (J:N:E)