Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der im Übersichtsplan dargestellten Bauabsicht zu.

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Dorfpark Capelle“.

 

Der Antragsteller hat sämtliche Kosten des Verfahrens und auch der Erschließungsmaßnahmen zu tragen.

 

 


Herr Baier erklärt, dass Inhalt des Antrages der Wunsch nach wohnbaulicher Entwicklung einer privaten Grünfläche am Ichterloher Garten ist. Grundlage für das vor Kurzem fertiggestellte Dorfgemeinschaftshaus war die Entwicklung des Bebauungsplanes „Dorfpark Capelle“. Das in Rede stehende Grundstück wurde in diesem Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt. Eine städtebauliche Entwicklung bedarf also der Änderung des Bebauungsplanes.

 

Das Grundstück befindet sich an 3 von 4 Seiten von vorhandenen Gebäuden umringt. Im Westen befindet sich der neue Bachlauf, der eine „grüne Grenze“ darstellt und weitere wohnbauliche Entwicklungen verhindert. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen sinnvollen Lücken- bzw. Abschluss im Westen des Ortsteiles Capelle.

 

Herr C. Quante kann den Ausführungen grundsätzlich zustimmen. Es handelt sich aus seiner Sicht dann um eine sinnvolle Abrundung zum Dorfgemeinschaftshaus.

 

Auf die Frage von Herrn Lübbert, ob es eine Ausgleichsfläche darstellt, erklärt Herr Baier, dass diese Grünfläche in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zum ursprünglich aufgestellten B-Plan „Dorfpark Capelle“ berücksichtigt wurde. Daher würde bei einer Änderung zu Wohnbaufläche die Grünfläche an anderer Stelle wieder ausgeglichen bzw. eine andere Fläche aufgewertet werden.


Abstimmungsergebnis: 19:00:00 (J:N:E)