Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Überarbeitung des Standortkonzeptes für Bereiche zur Windenergienutzung in der Gemeinde Nordkirchen zur Kenntnis. Auf dieser Basis soll der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet werden und in das Verfahren zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingebracht werden.

 

 

 


Herr Bergmann spricht einleitende Worte zum TOP 3 und bezieht sich hierbei auf die letzte Sitzung vom 20.04.2021, in der Herr Aufleger vom Planungsbüro NWP in Oldenburg die bisherigen Arbeitsergebnisse zum Standortkonzept vorgestellt hat. Er berichtet zudem, dass sich in der Zwischenzeit der Gesetzesentwurf des Landes NRW zur Ausführung des Baugesetzbuches geändert hat. Demnach bestehen die Ausschlussbereiche von 1.000 m zur Errichtung von WKA weiterhin für Siedlungsbereiche und für Bereiche mit einer Außenbereichssatzung, jedoch nicht mehr bei verdichteter Wohnbebauung im Außenbereich mit mindestens 10 Wohnungen.

 

Herr Klaas stellt dem Ausschuss anhand einer überarbeiteten Karte die Potentialflächen in der Gemeinde vor. Er weist nochmals darauf hin, dass diese Karte lediglich einen Zwischenstand darstellt, an dem im Rahmen der konkreten Erarbeitung einer Flächennutzungsplanänderung weitergearbeitet werden muss. Zunächst müsse man jedoch mit einem Entwurf die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligen, um alle Aspekte überhaupt kennenzulernen und das Verfahren voranzutreiben. 

 

Herr Plenge berichtet, dass die UWG gerne mehrere Modelle aufgezeigt bekommen möchte. Die 500 m-Regelung sei ihm ein Stück zu konkret.

Herr Klaas erläutert daraufhin, dass viele Varianten und Fakten erarbeitet werden könnten, jedoch zuerst einmal ein Kriterium – in diesem Fall das Abstandskriterium – gesetzt werden müsse. Herr Bergmann ergänzt, dass man die Flächen nicht im Vorfeld bereits einschränken könne. Anhand der Tabukriterien werde man zum späteren Zeitpunkt noch genaue Festlegungen treffen können.

 

Herr Pieper fragt nach, was genau mit „substantiellem Raum“ gemeint ist. Die CDU ist der Auffassung, dass wir mit den geforderten 10 % Flächendarstellung im FNP (entspricht ca. 40 ha) Genüge leisten würden.

Herr Klaas berichtet daraufhin, dass nach Freigabe des Konzeptes noch immer andere Ämter, wie z.B. das Amt für Denkmalpflege, Einwände geben könnten. Hier nennt Herr Klaas als Beispiel das Schloss Nordkirchen, welches möglicherweise mit einem „visuellen“ Schutzraum umgeben werden müsse. Es können im Zuge der weiteren Prüfung somit noch Flächen wegfallen.

 

Herr Appel erläutert, dass es laut dem vorgestellten Plan potentielle Flächen für WKA gibt, die im Mittelpunkt der drei Ortsteile liegen. Er schlägt dem Ausschuss vor, sich auf die Flächen zu konzentrieren, die an den Ortsrändern liegen. Die restlichen Flächen sollten aus dem substantiellen Raum gestrichen werden. Als Vorschlag nennt er, dass man sich in Richtung bereits bestehender WKA der umliegenden Kommunen orientieren könne. Herr Bergmann erläutert daraufhin, dass man die im Mittelpunkt der drei Ortsteile liegenden Flächen nicht einfach streichen könne. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden könne man in die Abwägung gehen. Herr Klaas ergänzt, dass auch die Gemeinde die Konzentrationswirkung der WKA verfolgen möchte und ist ebenfalls der Ansicht, dass man auch in Richtung bereits vorhandener WKA gehen sollte. Er fügt jedoch hinzu, dass dieser Punkt in dem vorliegenden Plan noch nicht berücksichtigt wurde.

 

Herr Stierl erläutert, dass auch die SPD die Argumentation von Herrn Appel und Herrn Pieper unterstützt. Jedoch betont er, dass ein korrektes Verfahren durchgeführt werden müsse. Zuerst müsse eine gewisse Grundlage geschaffen werden, um in die öffentliche Beteiligung zu gehen. Nach Gesprächen mit Behörden etc. werden voraussichtlich weitere Flächen wegfallen. Er ist der Meinung, dass man jetzt den ersten Schritt machen und mit dem vorliegenden Entwurf in die Öffentlichkeit gehen sollte. Im Nachgang könne man sich Gedanken über weiche Tabukriterien machen, sodass die Flächen entsprechend eingegrenzt werden. Es sollte nicht dazu kommen, dass im Vorfeld bereits weniger als die notwendigen 10 % Fläche dargestellt werden.

 

Herr Stein fordert, dass die Niederschriften in allen Ausschüssen schneller vorgelegt werden sollten und verweist auf die neue Geschäftsordnung.

 

Herr Bergmann erläutert, dass derzeit ein Großteil der Verwaltungsmitarbeiter bei der Organisation des Impfens in der Sporthalle in Nordkirchen mithelfen und stark eingebunden sind. Aus diesem Grund liegt der Fokus derzeit nicht auf den Niederschriften. Es wird jedoch zugesagt, die Niederschriften in Zukunft wieder rechtzeitig vorzulegen.

 

Herr Klaas teilt mit, dass die heutige Sitzung nicht darauf abzielt, einen Satzungsbeschluss zu fassen. Es muss lediglich ein Zwischenergebnis beschlossen werden, sodass der erste Verfahrensschritt durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden beteiligt werden können.

 


Abstimmungsergebnis: 15:04:01 (J:N:E)