Beschlussvorschlag:

 

Der dauerhaften Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule- Gesamtschule der Gemeinde Nordkirchen wird unter Einhaltung der Rahmenbedingungen aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 20 Abs.5 SchulG NRW zugestimmt.

 

 

 

Mit dem Einverständnis der Ausschussmitglieder gibt Herr Vomhof anschließend noch einen Rückblick auf die Schulsituation unter Corona-Bedingungen und einen aktuellen Stand.

 

Erfreulicherweise seien nur ein Lehrer und fünf Schüler an Corona erkrankt gewesen. Darüber hinaus seien weitere Personen als Kontaktpersonen in Quarantäne gewesen.

 

Aktuell werde jede Schülerin und jeder Schüler zweimal wöchentlich getestet. Bisher sei nur ein Test positiv gewesen. Das Ausstellen von Testbescheinigungen sei eine zusätzliche Belastung für das Lehrpersonal.

 

Insgesamt sei die Stimmung an der Schule gut. Viele Schülerinnen und Schüler hätten sich auf die Schule gefreut. Bei einigen würde man Verhaltensveränderungen wahrnehmen, die man beobachten wolle, um ggf. darauf zu reagieren.

 

Rückblickend sei der Wechselunterricht die anstrengendste Phase gewesen, weil Unterricht vor Ort und Distanzunterricht vorbereitet und durchgeführt werden mussten. In der gesamten Zeit habe man feststellen dürfen, dass die technische Ausstattung der Schule sehr gut sei. Sowohl die Einführung der Plattform IServ als auch die Verbesserung des WLAN-Netzes an der Schule wären eine tolle Unterstützung gewesen.

 

 


Frau Kundt führt in die Thematik ein. Dabei weist sie darauf hin, dass die Bezirksregierung seit längerem darauf drängt, die Johann-Conrad-Schlaun Schule als Schule des Gemeinsamen Lernens einzurichten.

 

An der Gesamtschule werden bereits seit mehreren Jahren Plätze für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf vorgehalten. Schule und Schulträger hatten in der Vergangenheit aber Bedenken, dass die Schule mit vielen ortsfremden Kindern überlaufen werden könnte, wenn sie formal als Schule des Gemeinsamen Lernens etabliert sei.

 

Diese Bedenken konnten jedoch durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Kommunen im Südkreis ausgeräumt werden. In diesem Vertrag sei festgehalten, dass jede Kommune zunächst die eigenen Kinder selbst versorge. Sollten dennoch auswärtige Kinder mit Förderbedarf aufgenommen werden, geschehe dies unter Beteiligung des Schulträgers mit einem entsprechenden „Mitspracherecht“.

Des Weiteren liege die Kostentragungspflicht bezüglich der Beförderung in einem solchen Fall bei der zuständigen Wohnortkommune.

 

Nachdem Herr Vomhof seinen Stellvertreter, Herrn Johannes Rebstadt vorgestellt hat, bestärkt er die Ausführungen von Frau Kundt und teilt mit, dass die Skepsis der Schulleitung durch die gute Vereinbarung mit den Nachbarkommunen gewichen sei. Die Schule übernehme schon lange Verantwortung für die Nordkirchener Kinder mit Förderbedarf, die ohne Probleme an die Gesamtschule wechseln könnten. Die Befürchtung, zu viele Förderkinder aufnehmen zu müssen und aufgrund der damit verbundenen geringeren Klassenfrequenz nur noch 90 freie Plätze zu haben, sei mit diesem Vertrag unbegründet. Da Schule und Schulträger ohnehin dem Druck der Bezirksregierung zur Einrichtung der Schule des Gemeinsamen Lernens hätten nachgeben müssen, sei der Vertrag das bestmögliche Ergebnis.

 

Herr Stein erkundigt sich danach, ob dieses Verfahren nicht der freien Schulwahl widerspräche. Herr Vomhof teilt mit, dass diese bei sonderpädagogischem Förderbedarf eingeschränkt sei. Eltern könnten lediglich entscheiden, ob ihr Kind an einer Förderschule oder an einer Regelschule beschult werden solle. Wenn sie sich für die Regelschule entscheiden, könnten sie diese aber nicht frei wählen.

 

Herr Engelbrecht erkundigt sich nach den personellen und räumlichen Ressourcen für das Gemeinsame Lernen. Herr Vomhof erklärt, dass sich die Frage nach den personellen Ressourcen in erster Linie bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen stelle, weil diese zieldifferent unterrichtet würden. Die Schule habe mit einer ganzen und zwei halben Stellen ein eher geringes Kontingent an Sonderpädagogen. Die Abteilungsleitung der Jahrgänge 5—7, Frau Walkenberg sei dazu aber eine gute Ergänzung, da sie zuvor an der Förderschule in Davensberg gearbeitet habe.

 

Für den Förderschwerpunkt Sehen und Hören/Kommunikation kämen stundenweise spezielle Lehrkräfte an die Schule.

 

Zu den räumlichen Ressourcen erklärt er, dass die Schule auf einige Differenzierungsräume und das Bürgerhaus zurückgreifen könne. Herr Rebstadt ergänzt, dass geringe räumliche Anpassungen erforderlich seien. Nach Erweiterung der Oberstufe seien weitere freie Kapazitäten vorhanden.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Tepper ergänzt Herr Vomhof, dass der Förderschwerpunkt Lernen nur die Sekundarstufe I beträfe. Andere Förderschwerpunkte könnten auch in der Oberstufe umgesetzt werden.


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)