Sitzung: 04.12.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 086/2012
Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.
Die zugrunde liegenden
Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2013 für die Bezirke I und
II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen
Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.
Herr Mitschke
erläutert den Sachverhalt.
Im Anschluss
fordert Herr Bergmann zu Fragen auf.
Herr Lunemann
bittet darum, darüber nachzudenken, Mülltonnen zum kostenlosen Tausch am Bauhof
zur Verfügung zu stellen.
Herr Tepper trägt
bei, dadurch, dass die Schrottsammler nicht mehr durch das Gemeindegebiet
fahren dürfen, müsste sich die Menge des Restmülls zukünftig erhöhen.
Herr Geiser fragt
nach, ob die anteiligen Beiträge für das Grundstück des neuen Wertstoffhofes in
der Kalkulation enthalten seien. Außerdem möchte er wissen, wie sich die
Erhöhung von rd. 20.000 € zusammensetzt, da zu Beginn die Rede von 11.620,00 €
(netto) gewesen wäre.
Herr Mitschke
erläutert, dass sich der Rest der Erhöhung aus der Mehrwertsteuer, der
jährlichen Erbpacht und der zu erhebenden Beiträge, die anteilig auf die
Nutzungsdauer von 10 Jahren verteilt wurden, zusammensetzt.
Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)