Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2013 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 

 


Herr Mitschke erläutert den Sachverhalt.

 

Im Anschluss fordert Herr Bergmann zu Fragen auf.

 

Herr Lunemann bittet darum, darüber nachzudenken, Mülltonnen zum kostenlosen Tausch am Bauhof zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Tepper trägt bei, dadurch, dass die Schrottsammler nicht mehr durch das Gemeindegebiet fahren dürfen, müsste sich die Menge des Restmülls zukünftig erhöhen.

 

Herr Geiser fragt nach, ob die anteiligen Beiträge für das Grundstück des neuen Wertstoffhofes in der Kalkulation enthalten seien. Außerdem möchte er wissen, wie sich die Erhöhung von rd. 20.000 € zusammensetzt, da zu Beginn die Rede von 11.620,00 € (netto) gewesen wäre.

 

Herr Mitschke erläutert, dass sich der Rest der Erhöhung aus der Mehrwertsteuer, der jährlichen Erbpacht und der zu erhebenden Beiträge, die anteilig auf die Nutzungsdauer von 10 Jahren verteilt wurden, zusammensetzt.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)