Beschluss:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

 

·         Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 01. bis 31. Mai 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 

Bei Vorliegen der endgültigen Entscheidung durch das Land NRW und dem Kreis Coesfeld kann auf die Beitragserhebung für einen weiteren Monat verzichtet werden.

 

 


Herr Bergmann informiert darüber, dass es immer noch keine Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land über eine Beteiligung an den Beitragsausfällen gebe und stellt den Beschlussvorschlag vor.

Ergänzend stellt Herr Tönning eine Mitteilung des Kreises vor. Im Haushalt für 2022 müssen bereits jetzt über 200.000 € als Nachzahlung der Jugendamtsumlage 2020 vorgeplant werden.

 

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Stierl sich für den Beschlussvorschlag aus. Er kritisiert jedoch die Haltung des Landes und hofft auf ein positives Handeln der Landesregierung.

 

Auch Herr Pieper spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für den Beschlussvorschlag aus.

 

Die Frage von Herrn Lübbert, ob es Anträge zur Einkommensüberprüfung von Eltern bezüglich der Beitragshöhe gegeben habe, wird von Herrn Bergmann bejaht.

 

Auf Nachfrage von Frau Spräner erklärt Herr Bergmann, dass die Kindergartenträger das Betreuungsangebot selbst gestalten.


Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)