Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 01, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die im Entwurf beigefügte Außenbereichssatzung „Berger“ nach § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches und die dazugehörige Begründung.

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Ein Anlieger habe sich schriftlich gegen eine Satzung ausgesprochen, weil er sie für rechtswidrig halte und die Rechte der Anlieger zu sehr beeinträchtigt würden.

 

Die Verwaltung hält die Satzung weiterhin nach den Vorschriften des BauGB für anwendbar an dieser Stelle. Die der Fa. Voss erteilten Baugenehmigungen seien weiterhin rechtsbeständig. Selbstverständlich seien die Immissionsschutzansprüche der Nachbarn zu beachten. Dies sei im Detail regelbar im folgenden Baugenehmigungsverfahren.

 

Die Träger öffentlicher Belange, insbesondere die Bezirksregierung Münster sowie der Kreis Coesfeld haben in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass der räumliche Zusammenhang zwischen dem Betriebsgebäude der ehem. Firma Voss und der Wohnbebauung aus ihrer Sicht nicht ausreichend gegeben sei. Dieser Auffassung ist die Gemeinde Nordkirchen nicht.

 

Herr Tegeler erklärt, dass die Gemeinde Nordkirchen diesen Weg weiter verfolgen solle. Es müsse endgültig geklärt werden, ob eine Außenbereichssatzung hier rechtlich zulässig sei, auch vor dem Hintergrund, dass seitens der Gegner ein Normkontrollverfahren eingeleitet werde.

 

Herr T. Quante erläutert, dass ein solches Verfahren schließlich zur endgültigen Rechtssicherheit führen werde.

Herr Kruse wirft ein, dass in den Beteiligungsverfahren genügend Anwohner ihre Ablehnung gegenüber einer Außenbereichssatzung zum Ausdruck gebracht haben. Er könne diesen Beschlussvorschlag nicht mittragen.

 


Abstimmungsergebnis: 12:01:01 (J:N:E)