Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen.

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Eventgastronomie und Brauerei“.

 

 

 


 

 

Herr Bergmann erklärt, dass im Dezember 2020 die Einleitungsbeschlüsse im o.g. Verfahren gefasst wurden. Auf dieser Grundlage haben die Projektentwickler, die auch das geplante Hotel und die Fortbildungsakademie des Landes ausgearbeitet haben, das Projekt weiter geplant.

 

Herr Schütte von der Projektentwicklungsfirma „Premero GmbH“ aus Hamburg stellt zunächst die bisher entwickelten Projekte vor.

 

Anschließend informiert er die Ausschussmitglieder über den aktuellen Planungsstand zur Brauerei. Hinzu gekommen ist nun auch ein Bereich zur Eventgastronomie und Appartements für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotel- und Brauereianlage. Die betriebsbezogenen Appartements dienen auch der vorübergehenden Unterbringung von Personal, die u.a. im Hotel in der Ausbildung sind.

 

Herr Klaas erklärt, dass für die Realisierung die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird. Der Event- und Brauerei-Bereich wird eine Nebennutzung zum Hotelbetrieb sein.

 

Herr Klaas stellt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausführlich vor. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind hierzu keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Frau Spräner für „Die Grünen“ erklärt, dass sie sich bereits gegen die Einleitung dieser Verfahren im Dezember 2020 ausgesprochen hatten. Die Planung führt zu einer weiteren Flächenversiegelung und habe nichts mit dem Grundsatz einer flächensparenden Entwicklung zu tun. Die Brauerei war ursprünglich im Hotel geplant. Der Planung und dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag könne man weiterhin nicht zustimmen.

 

Herr T. Quante erklärt, dass die CDU-Fraktion mit dieser Planung sehr gerungen habe. Es wird bemängelt, dass die Rats- und Ausschussmitglieder nur „scheibchenweise“ die Planungen und weitere Entwicklung an diesem Standort erhalten. Die Planungen für „Hotel und Hochschule“ sollen unabhängig vom Ausgang dieser Planung „Event- und Brauereigelände“ ausdrücklich weiterverfolgt werden.

 

Die CDU hat die klare Position, dass die Entwicklung im Osten des Ortsteiles Nordkirchen mit der Errichtung eines Event- und Brauereibereiches nun abgeschlossen sei. Es soll dort keine weitere Planung stattfinden.

 

Herr T. Quante bittet die Verwaltung und die Projektentwickler, auf die benachbarten Vereine, Eigentümer, etc. proaktiv zuzugehen, um über die Planung zu informieren.

 

Es soll nach Auffassung der CDU keine Vermietung der eigentlich betriebsbezogenen Appartements an sog. „Partygäste“ stattfinden. Es soll keine Konkurrenz zu den örtlichen Gastronomen geschaffen werden, vor allem kein „2. Dorf Münsterland“ entstehen.

 

Unter diesen Voraussetzungen könne die CDU dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Stierl für die SPD erklärt, dass sie der Planung vorbehaltlos zustimmen können. Mit der Planung würde der Gemeinde ein Alleinstellungsmerkmal zu Teil. Die vorgestellte Gebäudeoptik und die Bauweise sei optimal, Arbeitsplätze werden geschaffen.

 

Herr Stierl entgegnet der Aussage von Frau Spräner zum Thema „Flächenverbrauch“. Es fände zwar eine Versiegelung statt, jedoch handele es sich hierbei um eine rein landwirtschaftlich genutzte Fläche, die keine besonders große ökologische Wertigkeit besitze. Im Rahmen des Planverfahrens könne der Ausschuss und der Rat dem Projektentwickler die ökologische Aufwertung des Brauereigeländes auferlegen und es sei an anderer Stelle der notwendige Ausgleich zu schaffen.

 

Herr Lübbert für die UWG hatte Bedenken. Nach den hier vorgestellten Erläuterungen werde die Planung allerdings mitgetragen. Die „scheibchenweise“ Eröffnung von Planung werde klar und deutlich bemängelt.

 

Frau Morgenthaler erklärt, dass die Verantwortung, die Errichtung und der Betrieb des „Event- und Brauereigeländes“ bei den Projektentwicklern des Hotels liegt. Bis zu 95 % soll die Brauerei für das Hotel produzieren. Eigentümer des Hotels ist, aller Voraussicht nach, eine Investorengesellschaft.

 

Herr Stierl stellt fest, dass Beeinträchtigungen und Konflikte zwischen Hotel und Brauerei nur entstehen könnten, wenn es unterschiedliche Betreiber geben würde. Da hier alles aus einer Hand organisiert wird, können Konflikte ausgeschlossen werden.

 

Herr Stüeken für die Grünen erklärt, dass die Bauweise im „Farmhaus-Stil“ eher an Südstaaten-Charakter habe und eher an Freizeitpark erinnere als an westfälische Baukultur.


Abstimmungsergebnis: 16:04:00 (J:N:E)