Herr Bergmann erklärt, dass Herr Aufleger vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg vor zwei Tagen im Ausschuss für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung die Windkraftplanung auf Grundlage der aktuellen Gesetzes- und Rechtssprechungslage vorgestellt hat. Heute gehe es um die formellen planungsrechtlichen Verfahrensschritte, die aus Sicht der Verwaltung beschlossen werden sollten.

 

Herr Klaas stellt die von Herrn Aufleger zur Verfügung gestellte Präsentation in ihren Grundzügen vor. Die auf dem Gemeindegebiet geltenden Landschaftspläne sind nicht automatisch Ausschlusskriterium für Windkraftanlagen. Es müsse in jedem Einzelfall exakt geprüft werden, in welchem Rahmen eine WKA einzelne Belange des Landschaftsschutzgebiete betreffe und welche nicht. Daher sei im weiteren Verlauf der Planung mit der Unteren Naturschutzbehörde über diese Landschaftspläne und die Inhalte der Landschaftsschutzgebiete zu sprechen.

 

Frau Spräner erklärt, dass die Planung am Dienstag von Herrn Aufleger vorgestellt wurde und gestern bereits das Gesetz erneut geändert bzw. angepasst wurde. Derzeit sei kein Verlass darauf, was denn zum Thema Windkraft in NRW gelte.

 

Herr Klaas erklärt, dass es bisher kein neues beschlossenes Gesetz gebe, die Verwaltung aber die voraussichtlichen neuen Änderungen in der gemeindlichen Windkraftplanung berücksichtigen werde.

 

Herr Stierl erklärt, dass die am Dienstag und heute vorgestellten Potentialkarten bis zu 92 Hektar Flächen darstelle, die theoretisch substantieller Raum sein könnten. Wie Herr Aufleger in der Sitzung am Dienstag mitgeteilt hat, seien für die ausreichende Flächenausweisung mind. 37 Hektar notwendig. Somit würde die Gemeinde mehr als genug Flächen zur Verfügung stellen.

 

Herr T. Quante verweist auf die Anträge unter TOP 2. Die Windkraftplanungen werden hier zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung soll den Rats- und Ausschussmitgliedern die Planung und den Kriterienkatalog zur Verfügung stellen.