Herr Klaas spricht einleitende Worte zum TOP 3 und erläutert, dass bereits zwei Anträge für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) in der Nähe des Golfplatzes in Nordkirchen gestellt wurden. Der bisherige Flächennutzungsplan ist aus mehreren Gründen rechtlich angreifbar, sodass eine Überarbeitung erforderlich sei. Herr Klaas bittet Herrn Aufleger, die bisherigen Arbeitsergebnisse des Standortkonzeptes für die Windkraftnutzung in Nordkirchen zu präsentieren.

 

Herr Aufleger vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg beginnt seinen Vortrag und stellt zunächst dar, dass er nicht darauf eingehen wird, wie ein solches Windenergiekonzept erstellt wird. Er erläutert, dass das Land NRW einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat, welches einen Abstand von 1.000 m zu Wohn- und Mischgebieten sowie zu Siedlungen mit mindestens zehn Wohngebäuden im Außenbereich vorsieht. Auf dieser Grundlage beruhen die derzeitigen Arbeitsergebnisse.

 

Herr Aufleger erläutert die Standorte, die nach Berücksichtigung der erforderlichen Abstände und nach Abzug von harten und weichen Tabuzonen in der Gemeinde Nordkirchen als potentielle Flächen für WKA verbleiben. Demnach handelt es sich um eine Potentialfläche von zunächst 92 ha.

 

Herr Rath bedankt sich bei Herrn Aufleger und gibt den Raum für Fragen frei.

 

Herr Stüeken bedankt sich für den informativen Vortrag und fragt, ob die Präsentation inkl. der Pläne im Nachgang zur Verfügung gestellt werden. Herr Bergmann sichert dies zu. Herr Kuliga möchte wissen, wie viele WKA in den gelben Potentialflächen errichtet werden könnten. Herr Aufleger gibt daraufhin bekannt, dass dies nicht geprüft wurde. Er schätzt jedoch, dass es sich zwischen 10 und 12 WKA handeln wird.

 

Herr Appel erläutert, dass der von WKA erzeugte Strom in die Leitungsnetze eingespeist wird und fragt nach, ob und wie diese Knotenpunkte dargestellt werden können. Daraufhin antwortet Herr Aufleger, dass die Knotenpunkte bekannt seien und sich die Versorgungsträger dazu äußern müssten. Es kann jedoch derzeit noch nicht gesagt werden, wie viel eingespeist werden kann. Er äußert seine Frage in Richtung der Verwaltung, ob die Knotenpunkte erfragt oder Gespräche mit Westnetz stattfinden können. Herr Bergmann antwortet darauf, dass die Standorte für WKA nicht danach entschieden werden können, wo der Stromanschluss optimal erreichbar ist. Die Berücksichtigung der harten und weichen Kriterien sind hier die entscheidenden Faktoren. Die Planung müsse für alle Flächen im Gemeindegebiet auf gleiche Art und Weise geschehen. Es kann demnach nicht gesagt werden, dass beispielsweise Fläche A nicht berücksichtigt wird, da an diesem Standort der Anschluss an das Stromnetz nicht optimal ist. Herr Klaas ergänzt, dass es vorab keine Zusage von den Versorgern für eine Einspeisemöglichkeit geben wird.

 

Herr Stierl erläutert, dass Nordkirchen lediglich 37 ha erforderliche Fläche für WKA benötigen würde. Er möchte genauere Erläuterungen dazu erhalten, warum die Gemeinde eine größere Fläche ausweisen müsse.

Herr Klaas erläutert, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Planung den rechtlich geforderten „substanziellen Raum“ darstellen müsse. Der betrage bis zu 10 % der grundsätzlich geeigneten Flächen. Diese müssten aber zunächst einmal ermittelt werden.

 

Herr Aufleger ergänzt, dass die weichen Tabuzonen jedoch erneut untersucht werden und möglicherweise bearbeitet werden könnten, um die dargestellten Bereiche zu optimieren. Der Gestaltungsspielraum würde sich somit allerdings verringern.

Herr Stierl ist der Meinung, dass eine Regelung gefunden werden sollte, die von der breiten Mehrheit getragen wird. Es sollte geprüft werden, welche Flächen möglicherweise anders bewertet werden könnten. Er bittet die Verwaltung, dies in dem vorliegenden Konzept zu berücksichtigen und zu überarbeiten.

 

Herr Klaas erläutert daraufhin, dass wir auf der erarbeiteten Grundlage von Herrn Aufleger bleiben und nicht verschiedene Möglichkeiten entwerfen sollten. Herr Stierl stellt nochmals deutlich heraus, dass die Gemeinde nicht 92 ha sondern lediglich 37 ha benötigt. Dies sollte seiner Meinung nach auf jeden Fall nochmals überprüft werden. Herr Aufleger antwortet darauf, dass dies dann in einem späteren Verfahrensschritt begründet oder berücksichtigt werden könnte, wenn sich die Fläche/n im Landschaftsschutzgebiet befinden.

 

Herr Plenge erkundigt sich, wie festgelegt wird, welche Flächengröße die Gemeinde tatsächlich für WKA ausweisen möchte. Er fügt hinzu, dass nach Aussage von Herrn Aufleger nicht vorgegeben sei, dass lediglich 10 % Fläche festgelegt werden sollen. Herr Klaas stellt dar, dass diese Phase noch besprochen wird und der Rat am Ende festlegt, welches und wie viele Flächen dargestellt werden.

 

Herr Stein fragt nach, wer die weichen Kriterien definiert hat. Herr Aufleger berichtet, dass diese in Zusammenarbeit mit der Verwaltung definiert wurden. Grundsätzlich sei es so, dass die politischen Vertreter letztendlich über die weichen Kriterien entscheiden werden.

 

Frau Akono möchte nähere Informationen hinsichtlich der Restriktion „Anlagenschutzbereiche vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung“ erhalten. Herr Klaas erläutert, dass sich die Bedeutung der Anlage in Südkirchen im Laufe der Zeit verändert hat. Die Flugzeuge werden heutzutage von anderen Stationen aus geleitet, sodass an der genannten Stelle zwei Standorte für WKA geplant werden können. Es besteht eine deutlich geringere Begrenzung als noch vor 20 Jahren, da die Funktion dieser Anlagen heutzutage deutlich unwichtiger geworden ist. Genaueres ist noch zu klären.

 

Herr Pieper erkundigt sich nach den weichen Kriterien und erfragt, welche Kriterien hierunter zu verstehen sind. Zudem möchte er wissen, ob es einen Spielraum hinsichtlich der Flächen gibt. Herr Aufleger stellt dar, dass es sich hierbei lediglich um das Standortkonzept handelt und das Verbindliche erst im FNP festgeschrieben wird. Herr Aufleger verweist hinsichtlich der weichen Kriterien auf die Tabelle in seinem Vortrag, die ebenfalls als Anlage zur Sitzungseinladung beigefügt wurde. Er erläutert, dass weitere weiche Tabuzonen ergänzt oder die festgelegten Tabuzonen verändert werden können. Er erwähnt nochmals den Punkt „Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich“ in der Tabelle. Hier stellt er dar, dass in dem vorliegenden Konzept ein Abstand von 450 m gewählt wurde, was als relativ gering einzustufen ist. Im Normalfall geht man von 600 m aus. In der Gemeinde Nordkirchen gäbe es jedoch dann keine potentielle Fläche mehr für WKA. Herr Klaas ergänzt, dass solche Angaben für die Erarbeitung erstmal nur pauschal gewählt werden können. Herr Bergmann fügt hinzu, dass die Kriterien jedoch nicht so ausgeweitet werden können, dass am Ende alle potentiellen Flächen wegfallen.

 

Herr Stüeken erfragt, ob sich die weichen Kriterien an die harten Kriterien anbinden. Herr Aufleger erläutert, dass die harten Kriterien die Gebiete sind, die aus rechtlichen Gründen für WKA nicht zugänglich sind. Über alle weichen Kriterien kann diskutiert werden. Er fügt hinzu, dass die weichen Kriterien jedoch flächendeckend sein müssen und nicht lediglich für ein Gebiet in der Gemeinde angewendet werden können. Es können weitere weiche Kriterien gebildet werden, wenn die städtebaulichen Begründungen vorliegen.

 

Herr Pieper möchte wissen, ob es Richtwerte für die Höhe von WKA gibt. Herr Aufleger stellt dar, dass es von dem jeweiligen Antrag abhängt. Die höchste WKA liegt bei 250 m. Herr Stierl möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Höhe der Anlage zu einem Tabukriterium gemacht werden kann. Dies verneint Herr Aufleger. 

 

Herr Stein fragt, ob es Planungshilfen oder ein Tool gibt, womit die Kriterien verändert werden können und direkt die geänderten potentiellen Flächen grafisch dargestellt werden. Herr Aufleger erläutert, dass es sich hierbei um eine GIS-Anwendung handelt und dies lediglich von einem Fachbüro durchgeführt werden kann. 

 

Herr Rath legt dar, dass sich der nächste TOP mit der baulichen Entwicklung beschäftigt. Er fragt, ob die WKA in Zukunft eine Gefahr für die bauliche Entwicklung in der Gemeinde darstellen. Herr Klaas antwortet, dass er in dieser Hinsicht erstmal keine Gefahr sieht. Dies müsste jedoch genauer geprüft werden, sobald die Planungen der WKA weiter fortgeschritten sind. Entwicklungsflächen für Wohnen und Gewerbe werden dabei berücksichtigt.

 

Herr Stierl erkundigt sich nach dem Planungsstand der WKA am Golfplatz und ob es schon eine Tendenz gibt, wie sich der Kreis Coesfeld entscheiden wird. Herr Klaas erläutert, dass sich die Verwaltung noch nicht nach dem aktuellen Prüfstand erkundigt hat. Er fügt hinzu, dass diese Informationen voraussichtlich bis zur Sitzung des Bauausschusses am 22.04.2021 eingeholt werden können.

 

 

Der Ausschuss nimmt das Konzept zur Kenntnis.

Herr Rath bedankt sich bei Herrn Aufleger.