Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ zur Erweiterung der Verkaufsfläche eines Einzelhandelsmarktes.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Der bestehende Lebensmittelmarkt, An der Post 2, möchte seine Verkaufsfläche vergrößern. Hierzu sei eine Erweiterung des Gebäudes im Norden und im Süden um jeweils 5 Meter erforderlich. Auf der Südseite seien die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen noch nicht ausgereizt. Auf der Nordseite müsse die Baugrenze insgesamt um etwa 5 Meter verschoben werden, um Baurecht für diese Erweiterung zu schaffen.

 

Herr Tegeler ist der Auffassung, dass die Erweiterung des Lebensmittelmarktes eine Stärkung des Kerns von Nordkirchen bedeute. Man trage den Beschlussvorschlag voll mit.

 

Herr T. Quante ist der gleichen Auffassung. Er fragt nach, ob es seinerzeit  eventuell eine Begrenzung der maximalen Verkaufsfläche gegeben habe.

Herr Klaas erklärt, dass es im Bebauungsplan „Schloßstraße-Nord“ keine Festschreibung der Verkaufsfläche gebe. Im vor einigen Jahren erstellten Entwurf eines Einzelhandelskonzeptes sei die Verkaufsfläche des Marktes auch lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 

Herr T. Quante führt weiter aus, dass durch diese Erweiterung zwangsläufig im Norden liegende Parkplätze wegfallen werden. Man sehe hier die Gefahr, dass sich die Parkplatzsituation unter Berücksichtigung der bevorstehenden Planungsabsichten einiger Grundstückseigentümer verschlechtere.

 

Herr Klaas erläutert, dass das angesprochene Grundstück neben der bestehenden Apotheke im Moment zwar ein Parkplatz für Kraftfahrzeuge ist, jedoch baurechtlich jederzeit bebaut werden könne. Der Nachweis für eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen für die Lebensmittelmärkte konnte der Bauherr auch ohne diese genannten Parkplätze neben der Apotheke nachweisen.

 

Herr Pieper fragt, ob es sich bei der Erweiterung des Lebensmittelmarktes, An der Post 2, um eine reine Flächenvergrößerung handele oder um eine Sortimentsvergrößerung.

 

Herr Klaas erklärt, dass es hierzu laut Antrag nur die Information gebe, dass ein „Backshop“ zusätzlich in dem Lebensmittelmarkt integriert werden solle. Des Weiteren könne die Baugenehmigungsbehörde keinen Einfluss auf die Auswahl des Sortiments nehmen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)