Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.

 

 


Herr Klaas erklärt die einzelnen Änderungspunkte der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“. Wesentliche Änderungsinhalte seien nun die Öffnung von geschlossener Bauweise zu offener Bauweise. Die geschlossene Bauweise sollte ursprünglich dazu führen, dass die zweite und dritte Reihe des Baugebietes „Münsterstraße“ vor dem Verkehrslärm geschützt sei. Durch die o.g. Öffnung sei noch zusätzlich eine 1 Meter hohe Lärmschutzwand erforderlich, um dem Lärmschutz genügend Rechnung zu tragen.

 

Ein Grundstückseigentümer habe im Rahmen der öffentlichen Auslegung Bedenken zu der Erhöhung des Lärmschutzwalles auf insgesamt 3 Meter geäußert. Er befürchte eine optische Beeinträchtigung seiner Sicht.

 

Die Verwaltung schlage vor, diesem Einwand nicht zu folgen, da dann das Konzept des verbesserten aktiven Lärmschutzes für mehrere Grundstücke nicht realisierbar sei.

 

Herr T. Quante erklärt für die CDU-Fraktion, dass man die Änderungsabsichten für richtig halte und diese mittrage.

 

Herr Tegeler pflichtet bei. Das Baugebiet „Münsterstraße“ sei seit Jahren komplett erschlossen. Die Gemeinde Nordkirchen könne es sich nicht leisten, aufgrund von zu starren Festsetzungen im Bebauungsplan Grundstücke nicht bebauen zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)