Beschluss:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 01. bis 28. Februar 2021 aus unter der Voraussetzung einer teilweisen Übernahme des Beitragsausfalls durch das Land NRW.

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 


Herr Bergmann stellt den Sachverhalt kurz vor und Frau Kundt ergänzt, dass es immer noch keine Entscheidung des Landes über die Kostenübernahme gebe. Daher soll der Beschlussvorschlag um die Bedingung der teilweisen Kostenübernahme durch das Land ergänzt werden.


Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)