Sitzung: 11.03.2021 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage: 035/2021
Beschluss:
Die Gemeinde
Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzung für die Inanspruchnahme von
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Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (BASS
12-63 Nr. 2)
im und für den
Zeitraum 01. bis 28. Februar 2021 aus unter der Voraussetzung einer teilweisen
Übernahme des Beitragsausfalls durch das Land NRW.
Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Herr Bergmann stellt den Sachverhalt kurz vor und Frau Kundt ergänzt, dass es immer noch keine Entscheidung des Landes über die Kostenübernahme gebe. Daher soll der Beschlussvorschlag um die Bedingung der teilweisen Kostenübernahme durch das Land ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)