Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Resolution „Keine Novellierung des Landeswassergesetzes – Kommunen brauchen einen Zukunftsplan für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung“.

 


Nachdem Herr Bergmann in das Thema eingeleitet hat, stellt Herr Stierl den Antrag der SPD-Fraktion vor.

 

Als Stellungnahme der Verwaltung erklärt Herr Klaas, dass Trinkwasser unser wichtigstes Lebensmittel sei und es damit auch eine Aufgabe der Gemeinde und aller Bürgerinnen und Bürger sei, dieses zu schützen. Die für eine gute Qualität benötigte Trinkwasseraufbereitung durch z.B. den Einsatz von Aktivkohle sollte auf den unbedingt notwendigen Umfang begrenzt bleiben.

Er appelliert an alle Nordkirchener, sich bei der Verwendung von Pestiziden und Kunstdünger im eigenen Garten zurückzuhalten, da das Verhalten direkte Auswirkungen auf das Abwasser habe, welches in der Kläranlage geklärt und dann in die Wassergewinnungsanlage Halterner Stausee fließe.

Seit Jahren gebe es im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Halterner Stausee, wie auch in anderen Landesbereichen, die „Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft“, wo die landwirtschaftlichen Verbände und die Gelsenwasser AG Problemfelder aufzeigen, Lösungen erarbeiten und auch umsetzen.

Weiter erklärt Herr Klaas, dass die Frage der Größe und der Pflege der Gewässerrandstreifen in den Außenbereichen der Städte und Gemeinden sehr relevant sei, da diese bei ausreichender Breite, geeignetem Bewuchs und richtiger Pflege in der Lage seien, Abschwemmungen von Dünger, Gülle und Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu verhindern, bzw. zumindest zu reduzieren.

Daher spreche sich die Verwaltung deutlich gegen die Minderung von Gewässerrandstreifen und auch gegen die Anwendung von Pestiziden auf diesen Flächen aus und somit für die Position der Gelsenwasser AG aus.

 

Nach Auffassung von Herrn Pieper musste die Landesregierung auf Drängen der EU und des Bundes Klarheit zu den Zuständigkeiten treffen.

Er schlägt vor, die Novellierung der DüngeVO und der BodenschutzVO abzuwarten und dann im Laufe des Jahres über die Resolution zu entscheiden.

Außerdem sei fraglich, ob die Kommunen die Forderungen alleine oder in Zusammenarbeit mit dem Kreis erfüllen könnten.

 

Herr Stierl entgegnet, dass die drastischen Eingriffe in den Gewässerschutz nicht notwendig wären, wenn es nur um die Festlegung der Zuständigkeiten ginge. Die Resolution sage aus, dass die Eingriffe in den Gewässerschutz nicht akzeptabel seien.

 

Auch Herr Stüeken erklärt, dass es darum gehe, ein Symbol für den Gewässerschutz zu setzen.


Abstimmungsergebnis: 08:08:01 (J:N:E)

 

Damit wird die Resolution nicht beschlossen.