Beschluss
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2010
wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 86.969.671,07 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 3.376.632,10 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in
Höhe von 3.376.632,10 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2011 vorgetragen
und dort mit der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.387.770,72 Euro sowie mit der
allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.988.861,38 Euro verrechnet.
Abstimmergebnis:
27:00:00 (J:N:E)
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2010.
Herr Bergmann gibt das Wort an Herrn Scheuer, den stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Herr Scheuer trägt vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss sich ausführlich mit dem Jahresabschluss 2010 beschäftigt habe. Er bittet die Ratsmitglieder, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und den Beschlussvorschlag positiv abzustimmen. Er bedankt sich bei den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, insbesondere beim Kämmerer Manfred Mitschke.
Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)
Zu Punkt 2 hat der Bürgermeister kein
Stimmrecht.