Herr Mitschke erläutert die Ermächtigungsübertragungen vom Jahr 2010 in das Jahr 2011.

 

Der Rat der Gemeinde nimmt die Bildung von Ermächtigungsübertragungen in Höhe von insgesamt 382.608,07 € (investiv 327.113,07 €, konsumtiv 55.495,00 €) gem. § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis.