Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschluss

 

1.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ im Ortsteil Südkirchen.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführte 3. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 BauGB.


Herr Klaas erläutert die neue Bebauung des Grundstückes Markt 6 mit einem frei stehenden Wohnhaus und einer Doppelgarage, die nur durch Änderung des jetzigen Bebauungsplanes möglich sei. Der Neubau solle in offener Bauweise realisiert werden, bislang sei hier allerdings eine geschlossene Bauweise gefordert. Er weist darauf hin, dass der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt sich im April und im Juni mit diesem Verfahren beschäftigt habe und ebenfalls die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt sei. Der Rat sei nun heute gefordert, das Verfahren einzuleiten und direkt anschließend zu beschließen, damit die Bebauungsplanänderung realisiert werden könne.


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)