Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“.

 

 


Herr Klaas erläutert ausführlich die konkreten Planänderungsabsichten.

 

1)    Die von Westen nach Osten verlaufenden Querstraßen werden auf 8,75 m verbreitert, da die westliche Anbindung des Wohngebietes nach Prüfung durch die Kreisverwaltung nur als Einfahrt in das Baugebiet von der Capeller Straße aus genutzt werden darf. Jeglicher ausfahrender Verkehr hat die östliche Erschließungsstraße zu nutzen.

2)    Das östlich gelegene Regenrückhaltebecken muss in Richtung Norden vergrößert werden.

3)    Die Grundstücke für die Tiny-Haus-Siedlung sollen überplant werden.

 

Frau Schröer bittet darum, dass der Verkehr der Baumaschinen über die an der Capeller Straße angelegten Erschließungsstraßen zu leiten ist. Der bestehende Holtweg sollte von jeglichem Erschließungsverkehr ausgenommen werden.

 

Herr Klaas bestätigt dies und erklärt, dass die Verwaltung den Holtweg für Erschließungsverkehr geschlossen hat. Am Ende des Holtwegs stehen jedoch teilweise Baucontainer der ausführenden Firma, die von Mitarbeitern angefahren werden.

 

Auf die Frage von Herrn Stueken, ob die CEF-Maßnahme als Ausgleich für die Feldlerche durchgeführt wurde, erklärt Herr Klaas, dass die Feldlerche erst im Frühjahr in dem Bereich brüten könnte, es aber auch keine Garantie gebe, dass die Feldlerche dort in der Ausgleichsfläche wieder auftrete.

 

Es werden diverse Nachfragen gestellt, die von Herrn Bergmann und Herrn Klaas beantwortet werden.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:04 (J:N:E)