Herr Bergmann spricht einleitende Worte zum Haushaltsplan 2021 und macht auf ein Defizit von 50.000 € im Ergebnisplan aufmerksam. Er bittet die anwesenden Ausschussmitglieder sorgsam mit den Haushaltsmitteln im Jahr 2021 umzugehen. Er begründet dies damit, dass niemand weiß, wie lange wir noch mit der Pandemie zu kämpfen haben. Zudem hebt Herr Bergmann hervor, dass laut dem Land NRW die Schlüsselzuweisung beibehalten wird. Es ist jedoch zu erwarten, dass diese in absehbarer Zeit wieder rückläufig ist.

 

Nach den einleitenden Worten von Herrn Bergmann zum Haushalt 2021 schlägt Herr Rath vor, die einzelnen Haushaltspositionen durchzugehen.

 

S. 125-127, Produkt 11 01 01 – Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation

Keine Nachfragen.

 

S. 133-135, Produkt 11 02 04 – Klärschlammbeseitigung (ohne Gebührenhaushalt; HFA)

Keine Nachfragen.

 

S. 141-143, Produkt 14 01 01 – Umwelt und Klimaschutz

Herr Stierl schlägt einen Wettbewerb als Ergänzung zu dem Produkt vor. Ziel des Wettbewerbs wäre es, umweltpolitische Maßnahmen, die in der Gemeinde bereits stattgefunden haben, zu prämieren (Vorschlag: 5.000 € als Prämie). Zudem verweist er darauf, einzelne Vertreter aus der Politik mit in den Bereich Klimaschutz einzubeziehen, die evtl. weitere konkrete Vorschläge für Projekte liefern können, die in der Gemeinde umgesetzt werden könnten. Daraufhin teilt Herr Bergmann mit, dass die Bürger/innen sowie die Politik im Zuge der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes mit einbezogen werden und sicherlich auch dort noch einige Vorschläge kommen werden. Das endgültige Klimaschutzkonzept wird mit der Politik diskutiert.

 

Herr Stüeken stellt dem Ausschuss einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Förderung von Regentonnen und Zisternen vor. Zuerst gibt er einen Überblick über die seit einigen Jahren andauernde Dürreperiode, die sich nicht nur auf die oberen Bodenschichten auswirkt. Er verweist darauf, dass die Böden in Nordkirchen aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht so viel Wasser aufnehmen können und fordert die Förderung von Regentonnen und Zisternen. Zudem bekräftigt er den Antrag noch mit der Aussage, dass Regenwasser für die Natur und Pflanzen besser sei, als das Leitungswasser. Das Problem der Dürre könnte auf diese Weise wirksam bekämpft werden.

 

Herr Bergmann teilt daraufhin mit, dass man sich bei der Planung des Baugebietes Capeller Straße in Südkirchen bereits mit dem Thema der Versickerung beschäftigt habe. Ein Bodengutachten hat allerdings ergeben, dass auch dort keine effiziente Versickerung möglich ist. Herr Bergmann macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass wir in Nordkirchen umwelttechnisch auf dem guten Weg sind und ökologische Aspekte immer größere Berücksichtigung in der Bauleitplanung finden. Als Beispiel nennt er hier z. B. die Baugebiete Capeller Straße und Wohr, bei denen eine erhöhte Punktevergabe stattfindet, sobald ökologisch gebaut wird (z. B. KFW 55 Standard). Zudem teilt er mit, dass die Gemeinde seit Jahren bereits das Thema Niederschlagswasser intensiv fördert. Bei teilversiegelten Flächen, Gründächern sowie bei Zisternen erhalten die Bürger/innen eine 50%ige Reduzierung bei der Niederschlagswassergebühr. Anhand eines Rechenbeispiels bekräftigt Herr Bergmann seine Aussage. Kläranlagen und Kanäle können auch bei einer Förderung von Regentonnen/Zisternen nicht verkleinert werden – bei diesem Aspekt verweist Herr Bergmann insbesondere auf die Wintermonate, in denen kein Niederschlagswasser für die Bewässerung der Pflanzen benötigt wird. Im Zuge des Klimaschutzkonzeptes kann nochmals explizit auf die Möglichkeiten der Vergünstigungen hingewiesen werden.

 

Herr Plenge meldet sich zu Wort und ist der Meinung, dass die Form der Bezuschussung zu konzeptionslos sei. Bei einer 300 l Regentonne sei kein großer positiver Effekt zu erwarten.

 

Herr Pieper erläutert, dass die CDU-Fraktion lange über dieses Thema diskutiert hat und unterstützt die Aussage von Herrn Bergmann bzgl. der schon vorhandenen Förderung. Er vertritt ebenfalls den Standpunkt, dieses Thema im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes erneut aufzugreifen und zu diskutieren. Durch die Corona-Pandemie sind bereits finanzielle Schwierigkeiten vorhanden, sodass für eine solche Förderung derzeit nicht der richtige Zeitpunkt ist.

 

Herr Stierl erläutert die Sicht der SPD, dass die Idee gut sei, der Antrag jedoch zu kurz und ökologisch nicht ganz tragbar ist. In diesem Zusammenhang verweist er auf Kunststofftonnen, die laut dem vorliegenden Antrag gefördert werden sollen. Er stellt deutlich heraus, dass dies keine ökologische Maßnahme ist, die gefördert werden sollte.

 

Herr Kuliga teilt mit, dass das im Haushalt genannte Ziel „Förderung des Umwelt- und Klimabewusstseins“ sehr breit formuliert sei. Er stellt dar, dass man gemeinsam mit den Bürger/innen überlegen müsste, was genau zur Förderung des Umweltbewusstseins unternommen werden kann und umsetzbar ist.

 

Herr Pieper teilt daraufhin mit, dass die wenigen Monate bis zur Vorlage des Klimaschutzkonzeptes abgewartet werden sollten. Die Maßnahmen können mithilfe von Workshops explizit verfeinert werden.

 

Herr Appel betritt während der Diskussion über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Raum.

 

Herr Rath fasst zusammen, dass der vorliegende Antrag ausführlich erörtert wurde und lässt darüber abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, einen Betrag als Fördermittel für die Anschaffung von Zisternen und Regentonnen in den Haushalt einzustellen. Eine Summe von 10.000 € wird eingeplant, um den Bau von Zisternen und den Kauf privater Regentonnen zu bezuschussen, indem den Käufern bei Vorlage der Rechnung 10,-€ pro 100 angefangene Liter Volumen, maximal aber 100,-€ erstattet werden. Dies ist pro Haushalt für bis zu 2 Zisternen oder Tonnen möglich, pro Betrieb (z.B. Höfe mit Nebengebäuden) für bis zu drei. Die Fördermaßnahme wird öffentlich beworben.

 

 

Abstimmungsergebnis: 04:16:00 (J:N:E)

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung fragt Frau Bukelis-Graudenz, welche Maßnahmen im Bereich der Bildung in das Jahr 2021 verschoben wurden.

Daraufhin teilt Herr Lachmann mit, dass die Kampagne Nordkirchen macht’s klar in diesem Jahr wieder starten soll und Kinder und Jugendliche hierbei einbezogen werden. Ebenso nennt er die CO2-Ampeln, die Ende letzten Jahres mit einer Schulklasse der Gesamtschule getestet wurden. Die Testphase wurde jedoch durch den Lockdown unterbrochen, sodass dieses Thema in diesem Jahr erneut aufgegriffen wird.

 

Herr Kuliga erkundigt sich nach dem Thema Ladesäulen, welches im Haushalt genannt wird und möchte wissen, um wie viele Ladesäulen es sich handelt. Herr Bergmann erläutert, dass im Rahmen des Mobilitätskonzeptes weitere Ladesäulen errichtet werden.

 

S. 145-147, Produkt 15 01 01 – Wirtschaftsförderung

Herr Stein fragt, ob die Gutscheinaktion verlängert wird und möchte weitere Informationen zu den im Haushalt veranschlagten Kosten in einer Höhe von 11.500 € für eine Mietausfallsicherung des digitalCampus.Nordkirchen erhalten.

 

Herr Lachmann teilt daraufhin mit, dass die Gutscheinaktion im letzten Jahr gestartet ist und durch den Ausschuss bis zum 31.12.2020 verlängert wurde. Kurz vor Weihnachten war der Zuschuss in einer Höhe von 10.000 € aufgebraucht und ein Aktionsumsatz von 60.000 € generiert. Zum digitalCampus stellt Herr Lachmann einige wichtige Informationen dar und erläutert ebenfalls den Zusammenhang zwischen dem digitalCampus und der Gemeinde. Durch den digitalCampus wurden verschiedene Unternehmen zusammengebracht und in die Gemeinde Nordkirchen geholt. Herr Lachmann erhält viele Anfragen von Kommunen, welche detaillierte Informationen zu dem digitalCampus in Nordkirchen erhalten möchten. Bevor der Mietvertrag am neuen Standort unterschrieben wurde, hat der Verein sich die Rückendeckung von der Gemeinde geholt und innerhalb eines interfraktionellen Gespräches mit den Fraktionsvorsitzenden dieses Thema diskutiert.

 

Herr Stierl bestätigt die Aussage von Herrn Lachmann, dass dies in den Fraktionsrunden angesprochen wurde. Er erkundigt sich danach, ob es sich um eine Bürgschaft oder Absichtserklärung handelt. Herr Bergmann teilt mit, dass es eine Absichtserklärung sei und dies auch nicht eintreten muss, sondern nur im „Worst-Case-Szenario“. Auch Herr Pieper bestätigt, dass Herr Lachmann es in der Fraktionsrunde klar und deutlich vorgestellt hat. Herr Stüeken bittet Herrn Lachmann, die Gemeinnützigkeit des Vereins nochmals zu erläutern. Herr Lachmann teilt mit, dass das Finanzamt bisher noch keine Entscheidung getroffen hat, ob der Verein gemeinnützig ist. In der Satzung ist jedoch eindeutig erwähnt, dass der Verein die Gemeinnützigkeit anstrebt. Herr Bergmann hebt deutlich hervor, dass auch die Gesamtschule – insbesondere in Fragen von Ausbildungsplätzen und der Durchführung von Projekten – von dem digitalCampus profitiert.

Herr Tönning weist darauf hin, dass es sich hier lediglich um einen Entwurf des Haushaltes handelt und einzelne Punkte auch wieder gestrichen oder geändert werden können.

 

Herr Stüeken stellt einen Antrag zur Fortführung der Gutscheinaktion in Nordkirchen. Herr Bergmann erläutert, dass dies nicht dauerhaft fortgeführt werden kann, sondern es sich um eine einmalige Aktion handelt. Dauerhaft kann kein Gutschein mit einem Bonus gefördert werden.

 

Herr Pieper kommentiert, dass die Aktion bereits einmal verlängert wurde und es die Gutscheine auch ohne Bonus weiterhin geben wird.

 

Herr Rath erläutert, dass über den von Herrn Stüeken gestellten Antrag zur Fortführung der Gutscheinaktion nicht abgestimmt werden kann. Dies begründet er damit, dass kein formgerechter Antrag gestellt wurde und keine Geldsumme genannt wird.

 

S. 149-152, Produkt 15 01 02 – Tourismusförderung

Herr Stiens fragt, woher die Zahlen für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit stammen bzw. warum für das Jahr 2023 finanzielle Mittel für das Jubiläumsjahr 2022 eingeplant sind. Herr Tönning erläutert daraufhin, dass sich die Aktionen und Highlights eventuell bis in das Jahr 2023 ziehen können und sich nicht lediglich auf das Jubiläumsjahr 2022 beschränken.

 

S. 167-168, Produkt 02 02 01 – Gewerbewesen

Keine Nachfragen.

 

S. 169-171, Produkt 02 02 02 – Märkte und Kirmesveranstaltungen

Herr Kuliga meldet sich zu Wort und erläutert, dass einige Geschäfte auf der Schlossstraße den öffentlichen Bürgersteig nutzen und überbauen. Als Beispiel nennt er insbesondere die neuen Sitzmöglichkeiten der Bäckerei Geiping. Er fragt nach und schlägt gleichzeitig vor, ob die Einzelhändler der Schlossstraße in Zukunft nicht eine Pacht für die Nutzung öffentlicher Flächen zahlen sollten. Dies sei in Großstädten oftmals der Fall. Herr Bergmann antwortet, dass die hier ansässigen Geschäfte und die Gastronomie nicht so hohe Einnahmen wie in Großstädten erzielen und somit auf eine Straßennutzungsgebühr in Nordkirchen verzichtet wird. Er unterstreicht seine Aussage damit, dass die Geschäfte bei hohen Gebühren schnell über einen Wechsel in eine andere Kommune nachdenken würden und dies soll vermieden werden. Sobald die Besucheranzahl in Nordkirchen steigt (z.B. durch das neu entstehende Hotel) könnte das Thema nochmals aufgegriffen werden.

Herr Bomholt teilt mit, dass es sich an der Schlossstraße zum Großteil um Privatflächen und nicht um Gemeindeflächen handelt. Herr Pieper äußert sich ebenfalls kritisch und zeigt kein Verständnis dafür – gerade in der jetzigen Zeit der Pandemie sei das seiner Meinung nach keine Option.

 

Herr Stein fragt nach, ob es sich bei den Standgeldern im Haushalt in einer Höhe von 3.100 € um alle Märkte zusammen handelt. Daraufhin erläutert Herr Bergmann, dass dies die beiden Märkte von Nordkirchen Marketing sind.

 

S. 253-255, Produkt 02 02 01 – Abfallentsorgung der Haushalte (ohne Gebührenhaushalt; HFA)

Herr Stüeken wundert sich über das im Haushalt genannte Ziel Abfallvermeidung und möchte wissen, wie dieses Ziel derzeit umgesetzt wird. Seiner Meinung nach wird in Nordkirchen dafür nicht viel getan.

Herr Bergmann erklärt, dass Aufklärung u. a. über den Abfallkalender geschieht sowie über die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), die Abfallberatungen für die Bürger/innen anbietet. Herr Bergmann erwähnt ebenfalls die Kampagne Nordkirchen macht’s klar, welche über die richtige Entsorgung von Arzneimitteln aufklärt. Zudem werden die Mülltonnen in der Gemeinde zwischendurch überprüft. Herr Bergmann betont nochmals deutlich, dass die Gemeinde in dieser Hinsicht schon einige Möglichkeiten der Aufklärung über Abfallvermeidung nutzt. Zudem können über die Homepage der WBC Informationsmaterialien heruntergeladen werden, die u. a. Tipps über die richtige Abfallentsorgung liefern als auch Hinweise zur Abfallvermeidung beim Einkaufen oder bei Schulmaterialien geben.

 

S. 253-255, Produkt 11 02 02 – Andere Abfallsysteme

Keine Nachfragen.

 

S. 259-262, Produkt 12 02 01 – Öffentlicher Personennahverkehr

Herr Stüeken erläutert, dass der Bahnhof in Capelle auch von vielen Bürgern aus Herbern genutzt wird. Er fragt nach, ob es eventuell eine Überlegung wäre, gemeinsam mit der Gemeinde Ascheberg, dort Fahrradboxen aufzustellen. Herr Bergmann antwortet, dass es schwierig sei, Ascheberg zur finanziellen Unterstützung zu gewinnen. Er verweist jedoch auf das Mobilitätskonzept und betont, dass in diesem Zusammenhang Fahrradboxen und eine Abstellanlage entstehen werden. Frau Wellmann kommentiert, dass die meisten Bürger/innen den Bahnhof in Mersch nutzen, da dort eine Anbindung zweimal die Stunde vorhanden ist.

 

Herr Kuliga möchte weitere Informationen zum bedarfsorientierten Fahren erhalten. Herr Bergmann zeigt auf, dass das Mobilitätskonzept bereits in den letzten Ausschusssitzungen vorgestellt wurde und bietet an, dies in der Fraktionsrunde der Grünen noch einmal zu diskutieren.

 

S. 331-333, Produkt 09 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation

Herr Stüeken fragt nach, ob das MINO in der nächsten Zeit einen aktuellen Bericht geben könnte. Herr Bergmann sagt, dass dies gerne im Familienausschuss geschehen und diskutiert werden kann.

 

S. 357-360, Produkt 13 01 01 – Öffentliche Grünflächen und Gewässer

Herr Möller fragt, ob die Arbeiten zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner im letzten Jahr den Haushalt finanziell stark belastet haben. Herr Bergmann erläutert, dass es sich um mehrere Tausend Euro für Eigen- und Fremdleistungen handelt, die im letzten Jahr zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner angefallen sind.

 

Frau Akono möchte wissen, wofür der Betrag in einer Höhe von 80.000 € unter Punkt 2 eingeplant ist. Herr Tönning teilt mit, dass der Begriff „Sonderposten“ Zuschüsse bedeutet und nennt als Beispiel die Öffnung des Capeller Baches.

 

 

Herr Rath stellt fest, dass es keine weiteren Fragen gibt und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde für seinen Zuständigkeitsbereich die Annahme des Haushaltsplanes 2021 einschließlich der Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 15:00:05 (J:N:E)