Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeinde­ordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2021 wird an die Fachausschüsse verwiesen.

 

 

 


Herr Bergmann bringt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 ein und hält seine Haushaltsrede, die in verkürzter Form als Anlage beigefügt ist.