Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 01, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nordkirchen den Erlass der Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ in der Mauritiusschule Nordkirchen.


Frau Kammert erläutert den Sachverhalt. Die „Offene Ganztagsgrundschule“ bestehe seit sechs Jahren und funktioniere seitdem sehr gut. Zur damaligen Zeit habe es einen Ratsbeschluss über die Höhe der Gebühren gegeben. Laut neuerem Urteil des OVG sei ein solcher Ratsbeschluss nicht mehr ausreichend. Es müsse eine Satzung vorliegen, da ansonsten die Rechtsgrundlage fehle. Die Inhalte des Ratsbeschlusses seien in dem Satzungsentwurf übernommen worden. Es gebe lediglich eine Ergänzung zum § 7 Abs. 1. Diese beziehe sich auf Geschwisterkinder. Die Ergänzung in der Satzung sei darauf zurückzuführen, dass seit diesem Jahr das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei sei.

 

Herr Geiser führt für die CDU aus, dass man bei der Einrichtung der OGS sehr viel Arbeit investiert habe und man nun diesem rein formalen Akt zustimmen wolle.

 

Herr Bogade fragt nach, ob Familien, deren Kind aufgrund eines Grundstückskaufs vom Kindergartenbeitrag befreit wäre, nun auch vom Beitrag zur OGS befreit würden.

 

Herr Tönning antwortet dazu, dass diese Eltern nicht beitragsfrei gestellt seien, sondern dass der Kindergartenbeitrag von der WIN erstattet würde.


Abstimmungsergebnis: 16:01:00 (J:N:E)