Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ im Ortsteil Südkirchen.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführte 3. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 BauGB.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass eine Sanierung des alten Wohnhauses nicht mehr wirtschaftlich gewesen wäre. Daher habe sich der Eigentümer entschieden, das bestehende Wohnhaus abzureißen und ein neues Gebäude zu errichten. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig bei einem beabsichtigten freistehenden Wohnhaus. Konkret sollte die geschlossene Bauweise in offene Bauweise geändert werden.

 

Einen Abweichungsbescheid, der eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulassen würde, werde der Kreis Coesfeld nicht erteilen.

 

Herr Tegeler spricht sich grundsätzlich für die Bebauungsplanänderung aus, hat jedoch erhebliche Bedenken bei der geplanten Zufahrt des Grundstückes. Diese halte er im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für problematisch.

 

Herr Klaas verweist darauf, dass auch dieser Punkt in den Planänderungsunterlagen erkennbar war und weder von der Polizei noch vom Straßenverkehrsamt kritisiert worden sei.

 

Herr Bergmann verweist darauf, dass viele Grundstücke entlang der Hauptstraße und der Unterstraße eine direkte Zu- und Ausfahrt zur Kreisstraße hätten.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)