Sitzung: 06.09.2012 Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 054/2012
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die
Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ im Ortsteil Südkirchen.
2. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführte 3. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 BauGB.
Herr Klaas erklärt, dass eine
Sanierung des alten Wohnhauses nicht mehr wirtschaftlich gewesen wäre. Daher
habe sich der Eigentümer entschieden, das bestehende Wohnhaus abzureißen und
ein neues Gebäude zu errichten. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplanes
notwendig bei einem beabsichtigten freistehenden Wohnhaus. Konkret sollte die
geschlossene Bauweise in offene Bauweise geändert werden.
Einen Abweichungsbescheid,
der eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulassen würde, werde
der Kreis Coesfeld nicht erteilen.
Herr Tegeler spricht sich
grundsätzlich für die Bebauungsplanänderung aus, hat jedoch erhebliche Bedenken
bei der geplanten Zufahrt des Grundstückes. Diese halte er im Hinblick auf die
Verkehrssicherheit für problematisch.
Herr Klaas verweist darauf,
dass auch dieser Punkt in den Planänderungsunterlagen erkennbar war und weder
von der Polizei noch vom Straßenverkehrsamt kritisiert worden sei.
Herr Bergmann verweist
darauf, dass viele Grundstücke entlang der Hauptstraße und der Unterstraße eine
direkte Zu- und Ausfahrt zur Kreisstraße hätten.
Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)