Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des BauGB.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt und stellt die wesentlichen Planungsinhalte wie z. B. die Einhausung der Verladerampe des Lebensmitteldiscounters, den neuen Zuschnitt der Baufelder und die Verlegung des Fuß- und Radweges vor.

 

Herr Steinhoff fragt nach speziellen Vorgaben für die Einhausung der Verladerampe.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Art der Einhausung nicht vorgeschrieben sei. Sie müsse den entstehenden Lärm in ausreichender Art und Weise eindämmen.

 

Des Weiteren werde man den Graben nicht weiter verrohren. Der Kreis Coesfeld habe in seiner Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung erklärt, dass eine zusätzliche Verrohrung vermieden werden solle.

 

Zukünftig werde der Graben auf einem Grundstück liegen. Der Eigentümer habe selbstverständlich die Kosten für die Unterhaltung und Pflege zu tragen.

 


Abstimmungsergebnis: 13:00:01 (J:N:E)