Sitzung: 06.09.2012 Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 00, Enthaltungen: 01
Vorlage: 053/2012
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des BauGB.
Herr Klaas erläutert den
Sachverhalt und stellt die wesentlichen Planungsinhalte wie z. B. die
Einhausung der Verladerampe des Lebensmitteldiscounters, den neuen Zuschnitt
der Baufelder und die Verlegung des Fuß- und Radweges vor.
Herr Steinhoff fragt nach
speziellen Vorgaben für die Einhausung der Verladerampe.
Herr Klaas erklärt, dass die
Art der Einhausung nicht vorgeschrieben sei. Sie müsse den entstehenden Lärm in
ausreichender Art und Weise eindämmen.
Des Weiteren werde man den
Graben nicht weiter verrohren. Der Kreis Coesfeld habe in seiner Stellungnahme
zur Bebauungsplanänderung erklärt, dass eine zusätzliche Verrohrung vermieden
werden solle.
Zukünftig werde der Graben
auf einem Grundstück liegen. Der Eigentümer habe selbstverständlich die Kosten
für die Unterhaltung und Pflege zu tragen.
Abstimmungsergebnis: 13:00:01 (J:N:E)