Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“ im Ortsteil Südkirchen die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB durchzuführen.

 


Herr Klaas erläutert, dass die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie Bedenken und Anregungen der Bürger bereits in der letzten Sitzungsvorlage aufgelistet waren. Kurz vor der letzten Sitzung dieses Ausschusses haben Anwohner des Baugebietes „Münsterstraße“ die Verwaltung über ihre Bedenken in Kenntnis gesetzt. Hierzu habe man kurzfristig entschieden, in der vorherigen Sitzung keinen Beschluss zu fassen.

 

In einem Gespräch zwischen der Verwaltung, der Sparkasse und den Anwohnern des Baugebiets habe sich herausgestellt, dass die Sparkasse auf ihre weiteren Änderungswünsche verzichten werde.

 

Herr T. Quante fragt, ob die geschlossene Bauweise durch die Bebauungsplanänderung beibehalten werde.

 

Herr Klaas antwortet, dass im Rahmen dieser Änderung und im Hinblick auf eine bessere Vermarktung der Baugrundstücke eine offene Bauweise festgesetzt werden solle. Dem Lärmschutz werde durch die Erhöhung der Lärmschutzanlage um 1 Meter Rechnung getragen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)