Sitzung: 06.09.2012 Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 042/2012/1
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“ im Ortsteil Südkirchen die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB durchzuführen.
Herr Klaas erläutert, dass
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie Bedenken und
Anregungen der Bürger bereits in der letzten Sitzungsvorlage aufgelistet waren.
Kurz vor der letzten Sitzung dieses Ausschusses haben Anwohner des Baugebietes
„Münsterstraße“ die Verwaltung über ihre Bedenken in Kenntnis gesetzt. Hierzu
habe man kurzfristig entschieden, in der vorherigen Sitzung keinen Beschluss zu
fassen.
In einem Gespräch zwischen
der Verwaltung, der Sparkasse und den Anwohnern des Baugebiets habe sich
herausgestellt, dass die Sparkasse auf ihre weiteren Änderungswünsche
verzichten werde.
Herr T. Quante fragt, ob die
geschlossene Bauweise durch die Bebauungsplanänderung beibehalten werde.
Herr Klaas antwortet, dass im
Rahmen dieser Änderung und im Hinblick auf eine bessere Vermarktung der
Baugrundstücke eine offene Bauweise festgesetzt werden solle. Dem Lärmschutz werde
durch die Erhöhung der Lärmschutzanlage um 1 Meter Rechnung getragen.
Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)