Sitzung: 10.11.2020 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage: 135/2020
Beschluss:
Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Ausschüsse wird wie folgt festgelegt:
Ausschuss |
Stimmberechtigte
Mitglieder |
Haupt- und Finanzausschuss |
16 Ratsmitglieder |
Rechnungsprüfungsausschuss |
8 Ratsmitglieder |
Wahlausschuss |
8 Ratsmitglieder |
Wahlprüfungsausschuss |
8 Ratsmitglieder |
Ausschuss für Bauen und Planung |
12 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger |
Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur |
12 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger |
Ausschuss für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung |
12 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger |
Herr Bergmann stellt den Vorschlag der Verwaltung und die rechtlichen Grundlagen für die Festlegung der personellen Stärke der Ausschüsse vor.
Für die SPD-Fraktion macht Herr Stierl den Vorschlag, die Pflichtausschüsse mit der bisherigen personellen Stärke zu belassen und die freiwilligen Ausschüsse mit 20 Mitgliedern zu besetzen. Es sollten pro freiwilligem Ausschuss 12 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger bestimmt werden um so die Mehrheitsverteilung aus dem Rat in die Ausschüsse zu spiegeln.
Herr Pieper erklärt, dass die CDU-Fraktion sich dem Vorschlag der SPD-Fraktion anschließt, da so eine große Diskussionsebene gegeben sei.
Herr Bergmann fasst den Beschlussvorschlag zusammen und lässt darüber abstimmen. Er selbst ist nicht stimmberechtigt.
Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)