1.    Imagefilm

 

Der neue Imagefilm für Nordkirchen wird gezeigt. Der Film ist in Zusammenarbeit mit dem Start-up-Unternehmen Goldmountain Multimedia aus Nordkirchen entstanden und ist seit ein paar Tagen bei Youtube zu sehen.

 

2.    Ergebnispräsentation zur Kommunalwahl

 

Herr Tönning informiert darüber, dass nach Schließung der Wahllokale die Ergebnisse der Kommunalwahl im Forum der Gesamtschule auf einem zentralen Bildschirm gezeigt werden. Während der Veranstaltung ist die ganze Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

3.    Umsetzung § 2b Umsatzsteuergesetz

 

Herr Tönning informiert darüber, dass ab dem 01.07.2020 für die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) die allgemeinen Regelungen des § 2 Abs. 1 UstG gelten.

 

Danach ist eine jPöR umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn sie selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (wirtschaftliche Tätigkeit) ausübt. Damit fallen grundsätzlich ein Großteil der von einer jPöR erbrachten Leistungen in den unternehmerischen Bereich, was auch bei der Gemeinde Nordkirchen zu einem höheren umsatzsteuerlichen Aufwand führen wird.

Bis zum 31.12.2016 hatten jPöR die Möglichkeit der Ausübung einer Option, durch die die bisherigen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen noch bis zum 31.12.2020 weiter beibehalten werden können. Dies sollte einen ordentlichen Übergang zur Neuregelung ermöglichen. In der HFA-Sitzung vom 08.11.2016 und in der Sitzung des Gemeindesrates vom 10.11.2016 wurde darüber informiert, dass die Gemeinde Nordkirchen die Optionsregelung nutzen wird, da sie sich nach externer Beratung als eindeutig vorteilhaft herausgestellt hatte.

Die Frist für die Umsetzung der Neuregelung wurde nun durch das im Bundestag am 28.05.2020 und im Bundesrat am 05.06.2020 beschlossene Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) durch die Einführung des § 27 Abs. 22a UstG n. F. offiziell bis zum 31.12.2022 verlängert.

Es ist kein erneuter Antrag der Gemeinde Nordkirchen notwendig, die Verlängerung erfolgt automatisch.

 

4.    Nebentätigkeiten des Bürgermeisters

 

Herr Bergmann informiert über die Einnahmen aus seinen Nebentätigkeiten in 2019. Danach hat er im Jahr 2019 für seine Tätigkeiten im Beirat von Gelsenwasser 500,00 Euro und im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes 80,00 Euro erhalten.

 

5.    Straßenreinigung Brink

 

Herr Klaas informiert über ein Telefonat mit einem Anwohner im Brink, dessen Hecke über den Gehweg wächst. Die Hecke wird nach Zusage des Eigentümers in den nächsten Tagen von ihm so zurückgeschnitten, dass der Gehweg wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.

 

6.    Bürogebäude Lüdinghauser Str.

 

Herr Klaas berichtet auf Bitte von Herrn Geiser über das Bürogebäude, das an der Lüdinghauser Str. entsprechend der Vorgaben des geänderten Bebauungsplanes entsteht und beantwortet Rückfragen der Ratsmitglieder.