Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Schloßstraße-Nord zur Satzung gem. § 10 des Baugesetzbuches einschließlich ihrer dazugehörigen Begründung.

 


Herr Bergmann stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass die Pläne zur Erweiterung des Einzelhandels im Mühlenpark und zur Schaffung von Wohnraum von der Verwaltung unterstützt werden.

 

Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines kleinflächigen Textilmarktes im Mühlenpark im Ortsteil Nordkirchen geschaffen werden. Zusätzlich sollen in den Obergeschossen Wohnungen ermöglicht werden.

 

Inhaltlich wurden auf der Westseite des Drogeriemarktes überbaubare Flächen geschaffen. Das Gebäude soll bündig westlich an den bestehenden Drogeriemarkt „Rossmann“ angebaut werden. Gleichzeitig wurde das Bestandsgebäude „Schloßstraße 19“ im Süden mit in den Änderungsbereich aufgenommen. Das Gebäude kann damit erhalten und auf Dauer saniert oder auch durch einen Neubau ersetzt werden.

 


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)