Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt gem. § 116a GO NRW fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 vorliegen.

 


Herr Tönning erläutert die Grundlagen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß Sachverhalt. Demnach erfüllt die Gemeinde Nordkirchen alle drei Kriterien gem. § 116a GO.

 


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)