Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich nordöstlich des Ortsteiles Südkirchen mit der dazugehörigen Begründung sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Capeller Straße“ im Ortsteil Südkirchen einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 


Herr Bergmann erklärt, dass Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde Nordkirchen sehr gefragt und die Nachfrage ungebrochen hoch ist. Daher soll im Ortsteil Südkirchen ein weiteres Baugebiet erschlossen werden, um den Wohnungsmarkt weiter zu entlasten.

 

Als Grundlage soll nun die vorliegende FNP-Änderung beschlossen und der Bebauungsplan „Capeller Straße“ zur Satzung beschlossen werden.

 

Herr Klaas erläutert die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsrunden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Es sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die in den beiliegenden Abwägungstabellen eingearbeitet worden sind. Hierzu wurden jeweils Abwägungsvorschläge unterbreitet, über die heute hier beschlossen werden soll.

 

Die Verwaltung hatte hierzu den Ratsmitgliedern alle relevanten Abwägungstabellen zur Verfügung gestellt.

 

Von den Ratsmitgliedern werden keine Nachfragen gestellt.

 


Abstimmungsergebnis: 24:03:00 (J:N:E)