Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 der Planunterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen mit der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.

 

Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem der Vorlage beiliegenden Übersichtsplan.

 


Herr Bergmann stellt den Sachverhalt vor.

 

Die zunächst von der IHK geäußerten Bedenken gegen die Planänderung konnten nach einer ergänzenden Verträglichkeitsuntersuchung entkräftet werden.

 


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)