Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Hotel und Fortbildungsakademie Nordkirchen“ im Ortsteil Nordkirchen einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Bergmann erläutert, dass mit dem Beschluss das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hotel und Fortbildungsakademie“ beendet ist. In den letzten Wochen und Monaten wurde intensiv mit den Projektentwicklern über die weitere Vorgehensweise gesprochen.

 

Herr Klaas erklärt, dass im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen sind, die in den beiliegenden Abwägungstabellen eingearbeitet wurden.

 

Der LWL, Abteilung Denkmalpflege hat in seiner Stellungnahme seine  Bedenken erneut geäußert. Hierzu hat die Verwaltung Abwägungsvorschläge in den Tabellen unterbreitet. Die Verwaltung ist weiterhin der Ansicht, dass das Hotel, das Schwimmbad und die Fortbildungsakademie im Einklang zur denkmalgeschützten Parkanlage stehen.


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)