Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Schloßstraße-Nord zur Satzung gem. § 10 des Baugesetzbuches einschließlich ihrer dazugehörigen Begründung.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass schon seit geraumer Zeit die Textilmarktkette „Ernsting’s Family“ ein Bekleidunggeschäft in Nordkirchen eröffnen möchte. Mit dieser Änderung werden u.a. für den Textilmarkt die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Gleichzeitig hat der investor die Optionen, in den beiden Obergeschossen auch Wohnungen zu realisieren.


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)