Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 der Planunterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen mit der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.

 

Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Klaas erläutert, dass mit dieser Planung die Voraussetzungen für die Umsiedlung eines örtlichen, derzeit stark wachsenden Fahrradhändlers und der Errichtung eines Bürogebäudes geschaffen werden.

 

Im Rahmen des Auslegungsverfahrens hat die IHK Nord Westfalen Bedenken gegenüber der Planung geäußert – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Nordkirchen als Grundzentrum nur den örtlichen Bedarf abzudecken hat und keine Kaufkraft aus anderen Kommunen abziehen sollte.

 

Die Verwaltung hat unter Hinzuziehung des Büros Junker & Kruse die Bedenken der IHK ausräumen können.

 

Herr Rath für die CDU erklärt, dass über einen direkten Radweg vom Kreisverkehr zum Gewerbegrundstück des Fahrradhändlers nachgedacht werden sollte. Die Verwaltung nimmt die Anregung mit.

 

Frau Spräner für die „Grünen“ erklärt, dass eine Erweiterung immer an den vorhandenen Standorten geprüft werden sollte. Da sich aber am vorhandenen Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten bieten, können die „Grünen“ der Planung hier zustimmen.


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)