Frau Spräner stellt ihren Prüfauftrag im Einzelnen vor. Die „Grünen“ sind der Ansicht, dass die viel befahrene Schloßstraße deutlich verkehrsberuhigter werden muss. Ein Mittel wäre, die Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten. Es solle daher geprüft werden, um eine solche Darstellung in Frage komme.

 

Herr Bergmann erläutert, dass die „Grünen“ bereits vor einigen Wochen in einer der Ausschusssitzungen einen ähnlichen Antrag zur Verkehrsberuhigung – speziell: die Errichtung von Fahrradstreifen auf allen Hauptverkehrsstraßen – eingebracht haben. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass das Thema „Verkehr und Mobilität“ in den nächsten Jahren noch bestimmender sein wird. Daher wird sich die Verwaltung in der nächsten Legislaturperiode mit einem gesamtgemeindlichen Mobilitätskonzept beschäftigen. Es sollen öffentliche Veranstaltungen stattfinden, bei denen alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, sich bei diesem Thema einzubringen. Derzeit sei es noch nicht zielführend, über einzelne Straßen und konkrete Verbesserungsvorschläge zu sprechen.

 

Zum vorliegenden Antrag der „Grünen“ erklärt Herr Bergmann, dass der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich auf der Schloßstraße zur Folge hätte, zwingend „Rechts vor Links“ einzurichten. Bei der derzeitigen Straßen- und Wegegestaltung, insbesondere in den Einmündungsbereichen der Bohlenstraße und des Pläsken, würde sich die verkehrliche Situation eher verschärfen als verbessern, da Verkehrsteilnehmer auf der Schloßstraße nicht damit rechnen, dass sie hier wartepflichtig werden.

 

Herr Bergmann erklärt außerdem, dass das Straßenverkehrsamt inzwischen dem Wunsch der Verwaltung und des Rates der Gemeinde Nordkirchen nachgekommen ist, auf der Schloßstraße zukünftig max. Tempo 30 fahren zu dürfen.

 

Frau Spräner bedankt sich für die Informationen. Eine Abstimmung über den Beschluss wird daher nicht erforderlich, da die Verwaltung das Thema Mobilität und Verkehr zeitnah näher in den Fokus nehmen wird.